Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss eine rote Fahne, ein rotes Schild oder ein rotes Tuch am Stammende angebracht sein.
Ist der Tannenbaum unzureichend gesichert, kann ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro fällig werden (§ 22 StVO). Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stehen sogar ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro plus drei Punkte in Flensburg an.
Weihnachtsbäume dürfen die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für im Innern des Wagens mitgeführte Christbäume. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden. Autofahrer sollten diese Ratschläge auch dann beherzigen, wenn der Weg vom Christbaumhändler nach Hause nur kurz ist.