Bußgeldkatalog:Beispiele

Lesezeit: 2 min

Damit im Straßenverkehr niemand belästigt, gefährdet oder gar geschädigt wird, gelten klare Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss zum Teil tief in die Tasche greifen - oder seinen Führerschein abgeben.

Geschwindigkeitsüberschreitung:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30er-Zone): bis 10 km/h 15 Euro 11-15 km/h 25 Euro 16-20 km/h 35 Euro 21-25 km/h 50 Euro, 1 Punkt 26-30 km/h 60 Euro, 3 Punkte 31-40 km/h 100 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot mehr als 70 km/h 425 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn): bis 10 km/h 10 Euro 11-15 km/h 20 Euro 16-20 km/h 30 Euro 21-25 km/h 40 Euro, 1 Punkt 26-30 km/h 50 Euro, 3 Punkte 31-40 km/h 75 Euro, 3 Punkte 41-50 km/h 100 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot mehr als 70 km/h 375 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug:

Der Abstand betrug in Metern bei einem Tempo von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 40 Euro, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 60 Euro, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (falls die Geschwindigkeit über 100 km/h lag) weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 200 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot (falls die Geschwindigkeit über 100 km/h lag)

Der Abstand betrug in Metern bei einem Tempo von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes: 60 Euro, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes: 150 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes: 200 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes: 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Überholen:

bei Nichtbeachten des Zeichens "Überholverbot" mindestens 40 Euro und 1 Punkt

Alkohol im Straßenverkehr:

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 bis unter 0,5 Promille ist dann nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; andernfalls wird man zur Rechenschaft gezogen (7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug).

ab 0,5 Promille (bis 1,1 Promille): Geldstrafe, mindestens 4 Punkte und Fahrverbot) ab 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe (bis fünf Jahre), 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: