Beleuchtung:Mehr Licht wird gefährlich

Unerlaubte Lampen am Pkw gelten bald als "erheblicher Mangel".

Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai an bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit.

Zulässige Leuchten, die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront oder zuviele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

Farben und Gitter unzulässig

Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken, beispielsweise Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind ebenfalls verboten.

Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel entfernt werden. Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation verkehrt einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV.

(sueddeutsche.de / dpa/gms)

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