Bahn:Weiterhin kein Geld bei Verspätungen

Der Haftungsausschluss der Eisenbahnverkehrs-Verordnung aus dem Jahr 1938 sei weiterhin geltendes Recht, hat ein Gericht entschieden.

Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätungen weiterhin keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Haftungsausschluss der Eisenbahnverkehrsverordnung aus dem Jahr 1938 sei weiterhin geltendes Recht, hat das Landgericht Frankfurt in einem veröffentlichten Urteil entschieden.

Der "Wupper-Express" kommt zu spät: Schadensersatz gibt es bei Verspätungen der Deutschen Bahn keine. (Foto: Foto: dpa)

Es lehnte die Klage eines Bonner Ehepaars ab, das wegen einer Zugverspätung in Frankfurt ihren Flieger nach Mexiko verpasst hatte. Die DB Reise- und Touristik AG hatte sich geweigert, die zusätzlich entstandenen Kosten von rund 800 Euro zu übernehmen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz (Az.: 2-1 S 131/03).

Die Kammer trat dem Argument entgegen, die Verordnung setze ein staatliches Verkehrsunternehmen voraus. Sie sei nach der Bahn- Privatisierung wiederholt geändert und sogar neu gefasst worden, ohne dass der Haftungsausschluss geändert worden sei.

Zusage von Mehdorn

Die Bahn entschädigt ihre Kunden bislang aus Kulanzgründen mit Gutscheinen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat der Bundesregierung aber zugesagt, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernverkehr einklagbare Ansprüche aufzunehmen. Darüber laufen zur Zeit Verhandlungen mit dem Verbraucherministerium. Ressortchefin Renate Künast (Grüne) hat bislang auch eine neue gesetzliche Regelung der Entschädigungen bei Verspätungen nicht ausgeschlossen.

(sueddeutsche.de / dpa)

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