Die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt "unnötiges Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften" unter Strafe: 20 Euro können dafür fällig werden.
Darauf weist die in Hamburg erscheinende Zeitschrift Auto Bild (Ausgabe 24/2006) hin.
Wer Warnblinker, Hupe und Lichthupe einsetzt, um seiner Freude Ausdruck zu verleihen, kann mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden.
Und wer nicht angeschnallt ist und dabei auch eine Fahne zu weit aus dem Fenster hält, ist mit insgesamt 50 Euro dabei.
Fans, die zu Fuß unterwegs sind, ihre WM-Party auf die Straße ausdehnen und den Gehweg oder die Fahrbahn blockieren, können mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Dass die Polizei trotzdem selten einschreitet, kann den Angaben zufolge mit der Anwendung des "Opportunitätsprinzips" erklärt werden. Dieses setzt "die Bedeutung einer Ordnungswidrigkeit und die Zweckmäßigkeit der Verfolgung" ins Verhältnis.