Auto-Entsorgung:Wohin mit dem Altmetall?

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Jahrelang hat sie gute Dienste geleistet, jetzt muss die alte Karre aber weg. Nur was tun: Verschrotten, verkaufen oder in Zahlung geben?

Jahrelang hat der Wagen gute Dienste geleistet, doch die Trennung ist wohl unvermeidlich. Immer öfter bockt er jetzt, springt morgens nicht mehr an. Außerdem werden in immer kürzeren Abständen größere Reparaturen fällig - das geht ins Geld. Dazu kommt der Rostfraß, der sich an Kotflügeln und Türen schier unaufhaltsam breit macht. Es ist also Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, die alte Karre möglichst ohne viel Verlust los zu werden.

Eigentlich ist die Entsorgung des "Alten" für Autobesitzer erheblich einfacher geworden. Denn seit 1. Januar 2007 müssen nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Berlin die Hersteller alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letztbesitzer gratis zur umweltgerechten Entsorgung entgegennehmen.

Verschrotten muss nicht immer sein

Eigentlich. Denn Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass das Auto vor der Rückgabe nicht ausgeschlachtet worden ist. "Alle wesentlichen Teile, also Motor, Karosserie, Fahrwerk und dergleichen, müssen vorhanden sein", erklärt Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin.

Erster Ansprechpartner für die Rückgabe ist der Vertragshändler des Herstellers in der Nähe des Wohnortes. Nimmt er den Wagen aber nicht selbst entgegen, muss er dem Besitzer einen anerkannten Entsorgungsbetrieb nennen, mit dem er in der Region zusammenarbeitet.

Nimmt der Händler oder der Entsorger das Altfahrzeug an, stellt er dem Letztbesitzer laut Lottsiepen einen Entsorgungsnachweis aus. Dieser wird für die Abmeldung und endgültige Stilllegung des Autos bei der Zulassungsstelle benötigt.

Unter finanziellen Gesichtspunkten ist die Schrottpresse allerdings nicht immer die beste Wahl. Für Gerd Lottsiepen ergibt die Entsorgung nur bei Altfahrzeugen mit sehr geringem Restwert Sinn. Wagen, die noch etwas mehr wert oder bei Bastlern begehrt sind - zum Beispiel als Teilelieferant zum Ausschlachten -, könnten noch zu akzeptablen Preisen verkauft werden, sagt Maximilian Maurer vom ADAC in München.

Der Verkauf an Privatinteressenten oder Verwertungsbetriebe sollte etwa dann in Betracht gezogen werden, wenn kurz zuvor noch teure Ersatzteile eingebaut worden sind, zum Beispiel ein Austauschmotor oder -getriebe. Auch so genannte Youngtimer ließen sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt selbst dann noch ganz gut verkaufen, wenn sie in eher schlechtem Allgemeinzustand sind, sagt Maurer.

Als Besitzer sollte man in diesen Fällen bei Autohändlern anfragen - gerade dann, wenn man ohnehin mit dem Gedanken spielt, sich einen "Neuen" zuzulegen. "Gerade mit einem solchen Fahrzeug kann man beim Händler oft einen guten Schnitt machen", sagt Maurer. "Die Autos werden häufig über Listenpreis in Zahlung genommen."

Auf die Möglichkeit, den "Alten" beim Händler gegen ein neueres Fahrzeug einzutauschen, weist auch Gerd Lottsiepen hin. "Verschiedene Autohersteller bieten große Rabatte - teilweise bis zu 3000 Euro - für eine alte Gurke beim Neukauf eines Wagens", so der VCD-Sprecher. "Diese Angebote sollte man sich anschauen." Lottsiepen empfiehlt jedoch, von mindestens drei verschiedenen Händlern Angebote zur Inzahlungnahme einzuholen, da die Preisspannen sehr groß seien.

Entsorgungsprämien sind oft an Bedingungen geknüpft

Auch so genannte Entsorgungsprämien sollten laut ADAC-Sprecher Maurer genau geprüft werden, da sie häufig an Bedingungen geknüpft sind. Eine solche Prämie in Höhe von 1000 Euro bietet zurzeit etwa Opel Besitzern älterer Fahrzeuge an, die im Gegenzug ein neues Modell der Marke kaufen. Ziel sei es, die 15 Jahre und älteren Autos von den Straßen zu bekommen, sagt Opel-Sprecher Sven Markurt in Rüsselsheim.

Voraussetzung für den Erhalt der Prämie sei, dass der "Alte" tatsächlich verschrottet wird. Darum kümmere sich der Händler. Opel arbeite in Deutschland mit rund 70 Entsorgungszentren zusammen.

Wird das Altfahrzeug privat oder an einen Händler verkauft, liegt es in der Verantwortung des Käufers, was mit dem Wagen geschieht, so Lottsiepen. Der Vorbesitzer sollte lediglich - wie bei jedem anderen Halterwechsel auch - den Verkauf seiner Zulassungsstelle und Versicherung mitteilen. Für den Fall, dass er den weiteren Verbleib des Autos nachweisen muss, hat er den Kaufvertrag.

Diesen oder die Entsorgungsbescheinigung als Nachweis aufzubewahren, ist in jedem Fall sinnvoll. Denn viele Altautos fahren in anderen Ecken der Welt noch lange weiter, während ihr Vorbesitzer sie längst verschrottet wähnt, sagt Lottsiepen: "Manche Länder sind voll mit alten Autos, die keine ordnungsgemäßen Papiere mehr haben."

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