(SZ vom 7. 5. 2003 - ) Europäischer Unfallbericht mit Erläuterungen in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch kostenlos unter www. versicherung-und-verkehr.de
Versicherungssummen im Reiseland nennt www.versicherung-und-verkehr. de
Länderinfos über Unfallabwicklung gibt der ADAC unter www.adac.de - Recht & Rat, Unfallabwicklung für Mitglieder. Sonst beim Konsulat des Reiselandes versuchen.
Polizei: Meldepflicht besteht für alle Unfälle in Bulgarien, Polen, Rumänien, Rußland, Slowakei, Tschechien, Ukraine. Für die Regulierung wichtig ist die Polizei außerdem in Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Türkei und - bei größeren Sachschäden - den Niederlanden, Slowenien, Ungarn.
Rechtsanwälte im Ausland mit Deutschkenntnissen nennen die Rechtsschutzversicherung, ADAC-Länderinfos oder www.lawyers.com
Grüne Karte ist hilfreich als Versicherungsnachweis. Es gibt sie bei der eigenen Versicherung. Wo sie Pflicht ist, sagt www.versicherung-und-verkehr.de
Regulierungsbeauftragter der ausländischen Versicherung wird vom Zentralruf der Autoversicherer genannt (Tel. 0180-25026).
Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel. 040-32 107 4238.