Ausland 2002:Was Autofahrer beachten müssen

Der ADAC stellt neue Vorschriften und Gesetze im Ausland vor, die von 2002 an gelten.

Andreas Schätzl

In der Schweiz sollen vom 1. 1. an alle Motorfahrzeuge, also auch Pkw, bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.

In den skandinavischen Ländern längst Pflicht, bei den Eidgenossen von 2002 an ein Soll: Abblendlicht für Autos auch bei Tag (Foto: N/A)

In Frankreich werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge nicht nur auf Alkoholisierung, sondern obligatorisch auch auf Rauschgiftgenuss hin untersucht und einem so genannten Drogentest unterzogen.

Griechenland wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige Promillegrenze von 0,5 halbieren. Ein genauer Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.

Italien erwägt, die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten dreispurigen Streckenabschnitten von 130 km/h auf 150 km/h anzuheben. Gleichzeitig sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei Handybenutzung neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Die Niederländer wollen Anfang 2002 ebenfalls ein Handyverbot einführen. Von wann an es genau gilt, steht noch nicht fest.

Die Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung werden auf 100.000 Euro für Sach- und 350.000 Euro für Personenschäden angehoben.

Ungarn verlangt von Januar an die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich wie in Deutschland. Während der Wintersaison müssen bei tief winterlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten mitgeführt werden; ohne diese kann die Einreise verwehrt werden.

(sueddeutsche.de / ADAC)

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