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W.A.F. Arbeitgeber verhindert Betriebsrat

Betriebsrat? Nein, danke!

Foto: iStock/fizkes

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Betriebsratswahl sabotieren will?

Jeder Arbeitnehmende in Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten hat in Deutschland das Recht, die Gründung eines Betriebsrats mit zwei weiteren Kollegen zu initiieren. Zahlreiche Firmen versuchen jedoch, dies zu verhindern. Was können Beschäftigte in solchen Fällen tun?

Tauziehen um die Betriebsratsgründung

Anke sitzt frustriert an ihrem Schreibtisch und starrt auf den Stapel von Papieren vor sich. Seit Wochen setzt sie sich unermüdlich für die Gründung eines Betriebsrats in ihrem Unternehmen ein, doch immer wieder stößt sie auf Hindernisse und Widerstand seitens ihres Arbeitgebers. Die Unterstützung ihrer Kollegen ist immens groß, doch die anhaltenden Sabotageversuche seitens der Unternehmensführung scheinen unüberwindbar. 

Langsam merkt Anke, dass die Verzweiflung mehr und mehr zunimmt. Sie fragt sich, was sie noch tun kann, um ihren Kollegen eine Stimme zu geben und ihre Rechte am Arbeitsplatz zu verteidigen. Zum Glück weiß sie, wer ihr in dieser Situation zur Seite stehen kann – das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung

Foto: iStock/SeventyFour

Oft unterschätzt, immer relevant: Der Betriebsrat

Genau wie Anke sind sich viele, die einen Betriebsrat gründen wollen, einig: Der BR ist eine Bereicherung für die Belegschaft und dient vor allem dazu, den Beschäftigten eine Stimme zu geben. Er ist die offizielle Vertretung der Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Angelegenheiten wie Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wahr.

 

Durch gesetzlich festgelegte Mitbestimmungsrechte in wichtigen betrieblichen Angelegenheiten, die die Beschäftigten betreffen, trägt der Betriebsrat dazu bei, dass die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es seine Aufgabe, bei der Lösung von Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermitteln und so dazu beizutragen, Spannungen am Arbeitsplatz abzubauen. Durch die Einbeziehung der Arbeitnehmer in Entscheidungsprozesse und die Berücksichtigung ihrer Meinungen und Bedürfnisse fördert der Betriebsrat zudem langfristig die Beteiligung und das Engagement der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Dies kann dazu beitragen, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen und letztlich die Produktivität des Unternehmens zu steigern.

Viele gute Gründe also, sich für einen Betriebsrat im Unternehmen einzusetzen – und doch stehen viele Arbeitgeber schon den ersten Schritten zur Gründung eines Betriebsrats skeptisch gegenüber. 

Betriebsratsgründung: Nicht immer gern gesehen

Die Frankfurter Rundschau hat Ende 2022 insgesamt 153 Führungskräfte befragen lassen, die sich gegen die Gründung eines Betriebsrats in ihrem Unternehmen ausgesprochen haben. Demnach halten 37 Prozent der Führungskräfte „Bürokratie bei Neueinstellungen angesichts des Fachkräftemangels für kontraproduktiv“. 29 Prozent halten die Mitbestimmung bei Themen wie „Einführung neuer technischer Systeme“ für „nicht mehr zeitgemäß“. 14 Prozent sehen „große Herausforderungen bei der Abstimmung von Überstunden und Schichtplänen“. Auch der „bürokratische Aufwand bei der Leistungsbeurteilung“ wird von 9 Prozent der Führungskräfte bemängelt. 

Arbeitgeber und Belegschaft sollten an einem Strang ziehen. In der Realität ist dies jedoch nicht immer der Fall.

Arbeitgeber und Belegschaft sollten an einem Strang ziehen. In der Realität ist dies jedoch nicht immer der Fall. Foto: iStock/PeopleImages

Neben den offiziellen Befragungen gibt es aber noch viele weitere Gründe, warum die Geschäftsleitung im schlimmsten Fall versuchen könnte, die Gründung eines Betriebsrats zu sabotieren. Denn trotz des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes ist der Widerstand groß. So befürchten manche Arbeitgeber, dass die Einrichtung des neuen Gremiums ihre Macht und alleinige Kontrolle über Arbeitsbedingungen, Entscheidungsprozesse und Arbeitsabläufe beeinträchtigen könnte.

Die Gründung eines Betriebsrats kann auch zu mehr Diskussionen, Verhandlungen und manchmal zu direkten Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Manche Arbeitgeber möchten diese Konfrontationen vermeiden, um den Betriebsablauf möglichst reibungslos zu gestalten und Störungen zu minimieren. Hinzu kommt der oft gefürchtete Kostenfaktor. Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern, die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Betriebsratssitzungen und deren Ausstattung werden von Arbeitgebern als unnötige Kosten angesehen, die sie lieber vermeiden. Manche gehen sogar so weit, dass sie sich strafbar machen, denn die Behinderung von Betriebsratswahlen ist in Deutschland verboten.

Fünf Tipps vom Profi:

Was können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun, wenn die Chefetage die Betriebsratsgründung boykottieren will? Volljurist Sebastian Opitz vom W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung kennt sich mit allen Themen rund um den Betriebsrat aus. Er gibt wertvolle Tipps, damit Beschäftigte auch bei unkooperativen Arbeitgebern nicht auf sich allein gestellt sind: 

  • Tipp 1
    Rechte kennen:
    Das Betriebsverfassungsrecht gibt Ihnen alle Rechte, um geordnete Betriebsratswahlen auch ohne Unterstützung des Arbeitgebers durchzuführen. Dieser hat auch ohne Zustimmung alle erforderlichen Kosten der Betriebsratswahl zu tragen und alles zu unterlassen, was die Betriebsratswahl behindern könnte.

  • Tipp 2

    Schulungsanspruch nutzen: Die Durchführung einer rechtssicheren Betriebsratswahl ist zwar kein Hexenwerk, aber auch nicht trivial. Als gewählter Wahlvorstand haben Sie daher einen gesetzlichen Anspruch, sich in dem für Ihren Betrieb einschlägigen Wahlverfahren schulen zu lassen. Nutzen Sie diesen Schulungsanspruch, um die Wahl souverän zu meistern und mit überlegenem Wissen etwaigen Sabotageakten des Arbeitgebers entgegenzutreten.

  • Tipp 3

    Taktiken erkennen und Grenzen setzen: Manchmal versuchen Arbeitgeber durch eigene Kandidaten, unmoralische Versprechungen oder sonstige subtile Maßnahmen die Betriebsratswahl zu unterwandern. Lassen Sie sich auch hiervon nicht einschüchtern! Wer die Taktik des Arbeitgebers durchschaut, ist klar im Vorteil. Als Wahlvorstand brauchen Sie keine Sabotage der Betriebsratsgründung durch den Arbeitgeber zu dulden. Machen Sie daher frühzeitig deutlich, dass Sie gegen alle Arten von Behinderungen entschieden vorgehen!

  • Tipp 4

    Unterstützung suchen: Die Initiative zur Betriebsratsgründung muss von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern ausgehen. Seit dem 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben aber bis zu sechs Initiatoren besonderen Kündigungsschutz. Suchen Sie sich daher weitere Mitstreiter, um nicht zur Zielscheibe des Arbeitgebers zu werden.

  • Tipp 5

    Behörden einschalten: Auch wenn Behinderungen oder Beeinflussungen von Betriebsratswahlen (noch) nicht von Amts wegen verfolgt werden, stellen entsprechende Handlungen Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder dar. Der erforderliche Strafantrag ist binnen von drei Monaten ab Kenntnis von der Tat und der Person des Täters bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder einer Polizeidienststelle schriftlich oder zu Protokoll zu stellen.

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG

Blumenstraße 3
82327 Tutzing

Telefon: 08158/99720
E-Mail: mail@waf-seminar.de

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