Die umstrittenen Affenversuche an der Universität Bremen dürfen vorerst fortgesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht Bremen (Az.5 V 3719/08). Das Institut für Hirnforschung kann die Experimente weiterführen, aber zunächst nur solange, bis die Bremer Regierung über einen Widerspruch der Uni entscheidet.
Das SPD-geführte Gesundheitsressort hatte einen Antrag auf Fortsetzung der Versuche zuvor abgelehnt. "Das ist ein Etappensieg, aber in der Kernproblematik ist noch nichts entschieden", sagte ein Sprecher der Universität. Im Gesundheitsressort sieht man nach der Entscheidung ein "völlig offenes Verfahren."
Die Behörde will nun in einem Gutachten die Belastung für die Tiere bei den Experimenten untersuchen lassen. Das Verwaltungsgericht erklärte, es sei notwendig, "den Sachverhalt weiter aufzuklären".
Im Anschluss daran seien schwierige und bislang nicht abschließend geklärte Rechtsfragen zu beantworten. Bei dem Streit geht es um die Frage, welches Recht Vorrang hat, das Grundrecht auf Forschungsfreiheit oder der verfassungsrechtlich verbürgte Tierschutz.