Zweitdomizil:Rundfunkgebühren aus der Urlaubskasse

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Ob Datsche, Zweitwohnung oder Campingplatz: Am Ferienort muss oft noch mal extra bezahlt werden - sonst drohen Konsequenzen.

Von Berrit Gräber, München

Nicht einmal in den Ferien haben Bundesbürger ihre Ruhe vor dem Rundfunkbeitrag. Wer im eigenen Land Urlaub macht, etwa in seiner Ferienwohnung in Bayern, im Wohnwagen auf dem Dauercampingplatz am Rhein oder in seiner lauschigen Datsche an der Müritz, muss auf Extra-Kosten für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme gefasst sein. Der Beitrag von monatlich 17,50 Euro, der früher GEZ-Gebühr hieß, kann dann doppelt anfallen: Für den Erstwohnsitz und gesondert fürs Zweitdomizil. Das gilt selbst dann, wenn dort gar kein Radio- oder Fernsehgerät steht. Vielen Betroffenen sei das gar nicht bewusst, sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Über die Meldepflicht am Zweitwohnsitz fliegen Schwarzseher meist auf. Auf Zahlungsmuffel warten Nachforderungen bis hin zu Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

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