Wirtschaftsstreit:Duell zweier Staubsauger-Hersteller

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Die zwei Erzrivalen Dyson und BSH schenken sich nichts. (Foto: Arno Burgi/dpa)
  • Die Staubsauger-Hersteller Dyson und BSH streiten vor Gericht darum, ob BSH mit Energiesparsamkeit werben darf.
  • Dyson unterlag diesmal. Die beiden Hersteller streiten schon seit Jahren.

Von Björn Finke, London

Eine weitere Niederlage für Dyson. Aber der nächste Schlagabtausch wird nicht lange auf sich warten lassen. Das Landgericht Berlin wies am Dienstag den Antrag der Briten auf eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Rivalen BSH Hausgeräte zurück. Dyson - bekannt für beutellose Staubsauger und ohrenbetäubende Händetrockner - wollte BSH verbieten, für das Staubsaugermodell Siemens VSQ 8530 mit der höchsten Effizienzklasse zu werben. Mit einem ähnlichen Antrag war Dyson bereits vor einem Gericht in den Niederlanden gescheitert. Ein Verfahren in Belgien ist für Januar angesetzt. Zugleich strengte BSH in Großbritannien eine Verleumdungsklage gegen Dyson an.

Die zwei Erzrivalen schenken sich also nichts bei dieser Schlacht auf dem Staubsauger-Markt.

BSH verkauft seine Geräte unter den Namen Bosch und Siemens; die Münchner Firma war einst ein Gemeinschaftsunternehmen der Konzerne Robert Bosch und Siemens und gehört heute alleine Bosch. Dyson wirft BSH vor, Käufer zu täuschen, weil die Staubsauger tatsächlich viel mehr Strom verbrauchen würden als auf dem Energieeffizienz-Logo angegeben. BSH bestreitet das, und das Berliner Gericht wies den Eilantrag wegen "fehlender Dringlichkeit" zurück.

Dyson sagt, BSH messe den Enrgieverbrauch falsch

Dyson-Chef Maximilian Conze, ein Deutscher, rechnete schon mit einer Schlappe. Nach der Niederlage vor Gericht in den Niederlanden komme das nicht "fürchterlich überraschend", sagte er der Süddeutschen Zeitung. "Aber viele Male falsch ergibt am Ende nicht richtig." Dyson bemängelt, dass BSH den Energieverbrauch der Sauger bei leerem Beutel misst: Das sei realitätsfern, denn Staubsaugerbeutel blieben nun einmal nicht lange leer. Ist Dreck im Beutel, fährt der Motor die Leistung hoch, um trotz des Widerstands weiter gut sauber zu machen. Das steigert den Stromverbrauch und somit die Kosten für die Kunden massiv, wie von Dyson in Auftrag gegebene Tests ergaben. Folglich sei es Irreführung, wenn BSH die Geräte mit einer Top-Energieeffizienz-Klasse bewerbe.

Dass die Staubsauger dank des technischen Kniffs im Alltag mehr verbrauchen als im Labor, weise "viele Ähnlichkeiten" zum Volkswagen-Skandal auf, sagt Dyson-Chef Conze. BSH bestreitet vehement, zu schummeln. Das Hochfahren der Leistung diene dem Kunden, der eine saubere Wohnung will, argumentieren die Münchner. Und das Unternehmen messe bei leerem Beutel, weil eine EU-Richtlinie genau dieses Verfahren zur Ermittlung des Stromverbrauchs vorsehe.

Dyson bezweifelt nicht, dass sich BSH an diese Vorgaben hält. Der Konzern aus Malmesbury im Westen Englands hält die Testvorschriften der EU aber für lebensfremd. Die Firma, die immer noch der Familie von Erfinder James Dyson gehört, wollte vor dem Gericht der Europäischen Union durchsetzen, dass die Richtlinie geändert wird und Tests mit Staub im Beutel vorschreibt. Vor drei Wochen wies das Gericht die Klage jedoch ab. James Dyson glaubt, dass die EU deutsche Hersteller systematisch bevorzuge: "Ich denke, die EU wird von Deutschland dominiert", sagt der Engländer. Deswegen kämpft er für einen Austritt des Königreichs aus der Union.

Dyson prüft Rechtsmittel

Dyson-Chef Conze sagt, auch wenn es legal sei, mit leerem Beutel zu messen, werde der Kunde de facto trotzdem irregeführt. Daher die Klagen gegen BSHs Werbung. "BSH wirbt damit, dass die Staubsauger wenig Energie verbrauchen. So eine Aussage muss der Wahrheit entsprechen", sagt Conze. Und das sei beim Einsatz der Sauger im Alltag eben nicht der Fall.

Bei der Verhandlung am Landgericht Berlin ließ der Vorsitzende Richter Peter Scholz zumindest Zweifel an der BSH-Werbung erkennen. Dass die Münchner ihr Gerät mit ihrem selbst geschaffenen Label Ecoplus versähen, "könnte problematisch sein", sagte er. Dyson wird prüfen, ob der Konzern Berufung einlegt. In den Niederlanden gehen die Briten nach ihrer Schlappe vor Gericht in die nächste Instanz.

Auch wenn Dyson vor Gericht verliert, nutzt der Firma die Aufmerksamkeit, die das Thema dadurch bekommt. Schließlich haben die Briten schon immer argumentiert, dass ihre Sauger im Betrieb billiger sind, weil sie keine Beutel benötigen. In Deutschland überzeugt das offenbar einige Kunden: Dyson ist in diesem Jahr zum ersten Mal Marktführer bei Staubsaugern.

Schon 2012 warf Dyson seinem Konkurrenten Industriespionage vor

BSH will sich die Anschuldigungen jedoch nicht länger gefallen lassen und verklagt den Rivalen wegen Verleumdung. Dyson-Chef Conze sagt, das amüsiere ihn: "Wir lügen ja nicht. Mit dem Verfahren will BSH nur Verwirrung stiften."

Es ist nicht der erste Konflikt zwischen BSH und Dyson. Im Jahr 2012 etwa warfen die Briten dem Konkurrenten Industriespionage vor: BSH habe einen Forscher in der Zentrale in Malmesbury für den Verrat von Geheimnissen bezahlt. Der Streit wurde außergerichtlich beigelegt. Im vergangenen Jahr dann setzte BSH in einstweiligen Verfügungen durch, dass Dyson die Energielabel von zwei Staubsauger-Modellen ändert - die Angaben waren zu positiv.

Der Stromverbrauch von Saugern hat Juristen also bereits viel Arbeit beschert. Und so schnell wird sie ihnen nicht ausgehen.

© SZ vom 02.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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