Im VW-Prozess fordert die Verteidigung, den früheren Betriebsratschef Volkert nicht zu bestrafen.
Das letzte Wort des Angeklagten Klaus Volkert fiel kurz aus: "Ich möchte nichts mehr sagen", sagte der gelernte Schmied und frühere VW-Betriebratsvorsitzende im Saal 141 des Landgerichtes Braunschweig. Mit aschfahlem Gesicht verfolgte der einstige starke Mann in Europas größtem Autokonzern, wie die Riege seiner drei Verteidiger nach zwölf Verhandlungstagen für ihn einen Freispruch forderten. Doch den halten alle im Gerichtssaal für ziemlich unwahrscheinlich. Die Frage bei der Urteilsverkündung am Freitag wird vor allem sein, ob Volkert wegen seiner Rolle in der VW-Affäre um Lustreisen und Sonderzahlungen mehr als zwei Jahre Haft bekommt und dann ins Gefängnis muss.
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Volkerts Chefverteidiger Johann Schwenn verlangt vom Gericht, dass Volkert nach den Grundsätzen zu behandeln sei wie der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz. Die mit den selben Berufsrichtern besetzte Kammer hatte Hartz bereits Anfang 2007 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt. Damals hatte sich das Gericht auf den Deal eingelassen, der Hartz eine ausführliche Hauptverhandlung erspart hat. Auch Volkert legte ein Geständnis ab, aber anders als Hartz hatte Volkert selbst Rede und Antwort gestanden.
Schwenn kritisierte heftig die Strafverfolger der Justiz in Braunschweig. Für ihn sei der Eindruck entstanden, es handele sich um eine Als-ob-Staatsanwaltschaft. Die Befragung des Zeugen Ferdinand Piëch sei "desinteressiert" erfolgt. Auch wenn die Fakten für einen Anfangsverdacht gegen den heutigen Vorsitzenden des VW-Aufsichtsrates nicht ausreichten, so hätte man sich doch etwas mehr bemühen müssen, um herauszubekommen, wie weit Piëch von den Privilegien der Betriebsräte wusste, die es während seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender von Volkswagen gegeben hat.
Misstrauen - gegen alles und jeden
Piëch habe im Gerichtssaal gesessen als personifiziertes Misstrauen gegen alles und jeden. Ausgerechnet an diesem Mann soll jedoch der Gegenstand dieses Verfahrens vorbeigegangen sein, das könne man nicht im Ernst glauben, kritisierte Schwenn. Auch der Verteidiger des Ex-Personal-Managers Klaus-Joachim Gebauer, der schleswig-holsteinische FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, warf der Staatsanwaltschaft eine "assymmetrische Wahrnehmung von Sachverhalten" vor. Gebauer sei bei Volkswagen für die Organisation von Zusammenkünften zwischen Betriebsrat und Management Bestandteil eines Systems VW gewesen, bei dem er im Auftrag von Hartz den Betriebsrat gut behandeln und insbesondere dessen Vorsitzendem Volkert jeden Wunsch erfüllen sollte - wobei auch Prostituierte die Stimmung hoben. Kubicki hält für seinen sozusagen weisungsgebundenen und ziemlich kooperativen Mandanten eine Verwarnung von 90 Tagessätzen à 20 Euro für angemessen.
Vergangene Woche hatte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke für Volkert eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung beantragt, wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Für Gebauer hatte er eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen Anstiftung zum Betrug verlangt.
Richterin Gerstin Dreyer will das Urteil am Freitag verkünden. Angesichts des juristischen Neulandes, was die Bewertung von Verfehlungen eines führenden Betriebsrates angeht und der Aussicht auf eine Gefängnisstrafe für Volkert halten Prozessbeobachter eine Revisionsverhandlung für gut möglich - vielleicht werden sogar Staatsanwaltschaft und Verteidigung beide in die nächste Instanz wollen.
- VW-Prozess Verteidiger pochen auf Freisprüche 18.02.2008
- VW-Affäre Hohe Strafen gefordert 13.02.2008
(SZ vom 19.02.2008/mah)
DFB-Elf vor der Europameisterschaft
Leider muss ich Ihnen widersprechen, denn VOLKERT hat der Firma VW NICHT geschadet, sondern eindeutig genützt!
Dass er dafür von VW vergleichsweise gut be- und entlohnt wurde, ist das Mindeste, was VW tun MUSSTE, um das von Volkert -im richtig verstandenen Interesse sowohl der Firma, aber eben auch der Mitarbeiter!- Geleistete wenigstens einigermassen zu vergüten!
SCHULD hat jedenfalls NICHT Herr Volkert, sondern die "betriebliche Mitbestimmung", die sich, und das nicht zum ersten Mal, als typisch deutscher Missstand entpuppte, weil Niemand gleichzeitig "auf beiden Schultern Wasser tragen" kann!
Volkert hat das -erfolgreich für die Firma VW sowie auch für sich selbst- getan und dabei Niemanden geschädigt, weder die VW-Aktionäre noch die VW-Mitarbeiter, denn Beide hätte Geld bzw. Arbeitsplätze VERLOREN, hätte sich Volkert uneinsichtig gezeigt!.
Sollte das Gericht sich trotzdem nicht zu einem Freispruch durchringen können, dann vermutlich deshalb, weil der Druck der sog. "Öffentlichkeit" , d.h. der Presse,für eine Verurteilung allzu stark ist!
"Dieser Mann hat mit seinen sexuellen Kapriolen auf Kosten des VW-Konzerns und seiner Mitarbeiter .."
Richtigerweise startete er die Kapriolen auf Wunsch des Konzerns und auf Kosten der Beschäftigten.
Zuerst auf Betriebskosten vögeln gehen und dann den Schwanz einziehen, das gilt nicht.
Jetzt muß bezahlt werden.
Man kann nur hoffen, dass das Gericht hier auf einen Fehler, nämlich die sehr entgegenkommende und nachlässige Bestrafung des Herrn Hartz, nicht einen zweiten obendrauf setzt, indem man den "Betriebsratsvorsitzenden de luxe" Klaus Volkert mit ebensolchem "Rechtsrabatt" laufen lässt.
Dieser Mann hat mit seinen sexuellen Kapriolen auf Kosten des VW-Konzerns und seiner Mitarbeiter viel Vertrauen in die betriebliche Mitbestimmung zerstört. Ganz zu schweigen von dem zerstörten Vertrauen zwischen der Arbeitnehmerschaft und den gewerkschaftlichen Institutionen.