Langzeitarbeitslose müssen einem Prüfbericht zufolge oft monatelang warten, bis sich ein Vermittler um sie kümmert. Außerdem bekommen die Agenturen den Missbrauch beim Arbeitslosengeld II nicht in den Griff: Die Angaben der Antragsteller werden oft kaum überprüft.
Mehr als ein Jahr nach dem Start von Hartz IV weise die Vermittlungsarbeit "zum Teil erhebliche Mängel auf", schreibt der Rechnungshof in einem vertraulichen Bericht für den Bundestag.
Ein Mann wartet in der Arbeitsagentur Gelsenkirchen darauf, seinen Arbeitslosengeld-II-Antrag abzugeben. (© Foto: dpa)
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Meist unterhalten Bundesagentur und Kommunen gemeinsam Agenturen, um Langzeitarbeitslose zu betreuen. Im Schnitt, so der Bericht, vergehen drei Monate, ehe ein Betreuer mit ihnen "ein qualifiziertes Erstgespräch" führt, und vier Monate, ehe eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird, in der das weitere Vorgehen verbindlich festgelegt wird.
"Subjektive Vermögensprüfung"
In sieben von zehn Fällen sei es anschließend nicht gelungen, dem Arbeitslosen eine Stelle, eine Ausbildung oder eine Fortbildung zu verschaffen oder diese auch nur in Aussicht zu stellen. Über die Arbeitsvermittler schreibt der Rechnungshof: "Überwiegend unterbreiteten sie keine Vermittlungsvorschläge und unterließen es, die Ergebnisse von Bewerbungen und Vorstellungen auszuwerten sowie im Bedarfsfall notwendige Eigenbemühungen der Hilfebedürftigen einzufordern." Mit einem Drittel der Arbeitslosen hätten die Vermittler "noch keinerlei strategische Gespräche geführt".
Die Agenturen kontrollieren nach Ansicht des Bundesrechnungshofs zudem nur unzureichend, ob ein Langzeitarbeitsloser Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hat. So hätten die Sachbearbeiter in sieben von zehn Fällen die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers "nicht oder nicht ausreichend geprüft". In den meisten Fällen hätten sie weder Kontoauszüge angefordert noch sich bei Immobilien einen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen lassen.
"Es kann nicht hingenommen werden, dass die auf einer subjektiven Einschätzung beruhende, pauschale Aussage eines Antragstellers, über kein Vermögen zu verfügen, jede Vermögensprüfung ausschließt", schreibt der Rechnungshof.
"Wir können nur begrenzt eingreifen"
Die Agenturen hätten zudem bei Arbeitslosen, die sich krank melden, häufig erst nach sechs Monaten nachgeforscht, ob diese tatsächlich nicht arbeiten können. In sechs von zehn Fällen gingen die Vermittler zudem nicht Hinweisen nach, dass ein Langzeitarbeitsloser gegen Auflagen verstößt.
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