Verspätungsopfer:Schlichtung für Bahnkunden

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Die neue "Schlichtungsstelle Mobilität" hat am Mittwoch in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Unzufriedene Fahrgäste, die bei der Bahn ihre Schadenersatzforderungen nicht durchsetzen konnten, können sie anrufen.

Von Steffen Uhlmann

Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) sieht deutliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland, will aber die gesetzlichen Regelungen zum Schutze der Konsumenten weiter ausbauen.

Verspätung: Wer regelmäßig mit der Bahn fährt, kennt diese Mitteilungen. (Foto: Foto: AP)

Vordringliche Aufgabe sei es, die Gesetzeslage an die neuen Realitäten anzupassen, sagte Künast bei der Vorstellung des vom Kabinett verabschiedeten "Verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung 2004".

"Haustürgeschäfte von gestern"

Schließlich seien die heute per Internet abgeschlossenen Kaufverträge die "Haustürgeschäfte von gestern". In beiden Fällen könnten Verbraucher "überrumpelt und abgezockt" werden.

Verbesserungen, so Künast, seien 2004 nicht nur im Bereich der Lebensmittelsicherheit erreicht worden. Neben dem Verbot der besonders für Jugendliche bestimmten Alcopops habe man auch Verbote für "Lockvogelangebote" sowie für auf elektronischem Wege zugesandte Werbung (Spam-Mails) durchgesetzt.

Erst am Anfang stehe man dagegen beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Dafür werde mehr unabhängige Beratung benötigt, weil schon jetzt die zunehmende Zahl von Angeboten im Finanz- und Versicherungsbereich von den Verbrauchern nicht real bewertet werden könne. Besserer Schutz stehe dabei nicht automatisch im Gegensatz zu den Interessen der Anbieter und Produzenten.

Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts

Viele Hersteller hätten längst erkannt, dass sich mit verbraucherfreundlichen Produkten nicht nur das eigene Image, sondern auch der Umsatz verbessern lasse. Sie hoffe, dass bei der nächsten Bundesratssitzung am 17. Dezember mit Stimmen der unionsgeführten Länder die Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts verabschiedet werden könne.

Als konkreten Verbraucherschutz wertete Künast auch die neue "Schlichtungsstelle Mobilität", die am Mittwoch in Berlin ihre Arbeit aufgenommen hat. Die vom Künast-Ministerium vorerst für drei Jahre finanzierte und vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) betriebene Stelle können unzufriedene Fahrgäste, die bei der Bahn ihre Schadenersatzforderungen nicht durchsetzen konnten, als Schlichter anrufen.

Großer Zulauf erwartet

Obwohl der Schlichterspruch weder für die Bahn noch deren Kunden rechtsverbindlich sei, erwarte man großen Zulauf, sagte VCD-Geschäftsführer René Waßmer. Zudem ist laut Künast geplant, Airlines, Schifffahrts- und Busunternehmen möglichst schon Anfang 2005 einzubinden.

© SZ vom 02.12.04 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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