Verbraucherschutz bei Kundenkarten:Zahltag für Payback

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Das Formular ist trickreich und viele Verbraucher geben unwillentlich ihre Daten preis: Nun entscheidet ein Gericht über die Anmeldeformulare des Kundenkarten-Anbieters Payback. Im Zweifel muss die Firma 22 Millionen Haushalte neu anschreiben.

Marco Völklein

Es wird spannend am kommenden Mittwoch - nicht nur für das Rabattkarten-Unternehmen Payback und den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Auch rund 22 Millionen Haushalte könnten davon betroffen sein, wenn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet, ob Payback seinen Kunden weiterhin die bisherigen Anmeldeformulare vorlegen darf. Oder Millionen Haushalte möglicherweise neu von Payback angeschrieben werden müssen.

"Haben Sie eine Kundenkarte?" - Möglicherweise wird die Firma Payback 22 Millionen Haushalte neu anschreiben müssen. (Foto: Foto: dpa)

Zu wenig Kundenschutz

Die Verbraucherschützer stören sich an den Anmeldeformularen. Darin erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Payback seine Daten für Werbezwecke und zur Marktforschung nutzen und weitergeben darf. Im Formular ist die Einwilligung vorgegeben. Nur wer nicht will, dass seine Daten weitergegeben werden, muss ein Kästchen auf dem Formular ankreuzen. Fachleute bezeichnen dies als "Opt-out"-Regelung - der Begriff kommt aus dem Englischen von "Option" (Auswahl) und "out" (raus).

Dem VZBV ist das zu wenig Kundenschutz: Er plädiert für eine "Opt-in"-Regel. Dabei muss der Kunde ein Kästchen ankreuzen, neben dem der Satz steht: "Ich bin mit der Nutzung meiner Daten einverstanden." Diese Regelung würde es ihm erleichtern, "eine freiwillige und bewusste Entscheidung für die Nutzung seiner Daten zu treffen", so VZBV-Juristin Helke Heidemann-Peuser.

Im schlimmsten Fall 22 Millionen Briefe

Vor dem Landgericht München hatte der VZBV im Frühjahr 2006 bereits gewonnen. Die Richter bezeichneten die Opt-out-Klausel als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und erklärten sie für unwirksam. Payback zog vor das Oberlandesgericht, das wiederum der Firma Recht gab und die Regelungen akzeptierte. Daraufhin gingen die VZBV-Juristen am BGH in Revision.

Am Mittwoch also entscheiden die Richter. Heidemann-Peuser will den Verbrauchern aber "keine allzu großen Hoffnungen machen". Denn in der mündlichen Verhandlung hätten die Richter eine leichte Tendenz für Payback und deren Opt-out-Klausel erkennen lassen.

"Zumal die Richter die Frage gestellt haben, ob wir überhaupt eine Opt-out-Klausel verwenden", sagt Claus-Peter Schrack von Payback. Denn nach seinen Angaben hätten die Richter erklärt, Opt-out sei eine "reine Streichlösung" - wenn also der Kunde im Formular aufgefordert wird, die Einwilligung komplett zu streichen. Dies nutzt der Payback-Konkurrent Happy Digits in seinen Formularen. Auch gegen ihn hat der VZBV geklagt, der BGH wird aber voraussichtlich erst 2009 darüber entscheiden.

Beide Seiten warten nun gespannt auf den Richterspruch. Denn für den VZBV geht es um eine Grundsatzfrage - sollte das Gericht die Payback-Lösung bejahen, "könnte das Beispiel Schule machen", so Heidemann-Peuser. Andere Firmen, die noch Opt-in-Regeln haben, könnten auf Opt-out umsteigen. Aber auch für Payback steht viel auf dem Spiel: Verliert die Firma, müsste sie im für sie schlimmsten Fall vielleicht ihre 22 Millionen Haushalte neu anschreiben und um neue Einwilligungen bitten.

© SZ vom 15.07.2008/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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