Urteil:Weniger Pension in Krisenzeiten

Staaten dürfen während einer Finanzkrise die Bezüge kürzen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Staaten dürfen während einer Finanzkrise Pensionen kürzen. Sie verletzen damit nicht die Eigentumsfreiheit ihrer Bürger, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag. Die Straßburger Richter wiesen damit die Beschwerde einer Litauerin zurück, die sich dagegen gewehrt hatte, dass ein Teil ihrer Pension zwischen 2010 und 2013 um 15 Prozent reduziert worden war.

Der Baltenstaat hatte während der Finanzkrise mit einer der tiefsten Rezessionen in der EU zu kämpfen. Mit Kürzungen bei Pensionen und Sozialausgaben sowie Massenentlassungen im öffentlichen Dienst und Steuererhöhungen brachte sich Litauen wieder auf Wachstumskurs. Aus Sicht des Gerichtshofs stand die zeitlich begrenzte Pensionskürzung in einem fairen Ausgleich zum Interesse der Gemeinschaft. Die Maßnahme sei Teil eines größeren Sparprogramms gewesen und vor dem Hintergrund ernsthafter Schwierigkeiten während einer globalen Finanzkrise ergangen. Mit derselben Begründung waren bereits Beschwerden gegen Sparmaßnahmen in Griechenland und in Portugal abgewiesen worden. In Litauen zog die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder an. Das Land konnte den Euro einführen. Trotzdem beträgt der Durchschnittslohn weiter nur etwas mehr als 800 Euro netto im Monat.

© SZ vom 28.07.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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