Der Fall des Managers Klaus Zumwinkel: Ein Exempel, an dem kein Exempel statuiert wurde.
Viele hätten ihn gern hinter Gittern gesehen: Zumwinkel als Exempel für Gier und Gewissenlosigkeit. Zumwinkel als Symbol für die Verderbtheit der Großmanager. Zumwinkel als Repräsentant eines Systems der Selbstbedienung, als Personifikation all der Eigenschaften, die zur Finanzkatastrophe geführt haben.
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Weil sein Fall am Beginn des Verfalls des alten Finanzsystems steht, gilt Zumwinkel vielen auch als derjenige, mit dem die große Krise begann. Auf dem Beschuldigten Zumwinkel ist daher in den vergangenen Monaten der Zorn der Gesellschaft abgeladen worden.
Bei der Justiz war Zumwinkel nur der Steuerhinterziehung angeklagt, von der Öffentlichkeit auch der Vertrauenshinterziehung, ja der moralischen Anarchie. Mit dieser Anklage verbanden sich Straferwartungen, die kein Gericht erfüllen konnte. Zumwinkel ist nun, wie allseits vorausgesagt, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das ist sehr milde, aber vertretbar.
Die öffentlichen Erwartungen wären auch mit einer Haftstrafe von zwei oder drei Jahren ohne Bewährung nicht erfüllt worden. Das Übermaß der Straferwartungen korrespondiert mit dem Übermaß an Macht, das Zumwinkel einst hatte: Er saß in den Aufsichtsräten der bedeutendsten privatisierten deutschen Staatsbetriebe.
Der Sündenbock wurde früher in die Wüste getrieben. Zumwinkels Wüste hätte das Gefängnis sein sollen: Über solche Erwartungen der Gesellschaft muss man sich nicht lustig machen. Diese Erwartungen sind Teil einer berechtigten Empörung und Teil der Hoffnung auf eine Erneuerung des Systems, von der bisher so wenig zu sehen ist.
In einer solchen Situation ist der Glaube an die gesellschaftsmedizinische Kraft des Strafrechts noch größer als sonst. Dieser Glaube ist ein Irrglaube - weil eine Strafe nur die Tat bestrafen kann, weil das Gericht Zumwinkel also nur für seine Steuerhinterziehung zur Verantwortung ziehen konnte, nicht aber für die Schlechtigkeit des Systems und auch nicht für die unseligen Privatisierungsorgien, die der Manager Zumwinkel einst mitgefeiert hat.
Das Strafrecht ist ein hölzerner Handschuh; Reparaturen in der Gesellschaft sind mit ihm kaum zu bewerkstelligen. Trotzdem sind diese Reparaturarbeiten notwendig.
Bis zum Platzen der Finanzblase haben sich Großmanager und ihre Unternehmen dumm und dämlich verdient; die Zeche dafür zahlt der Steuerzahler mit Milliardenkrediten. Die Politik wird überlegen müssen, wie man die Profiteure des alten Systems zur Kasse bitten kann, diejenigen also, die so aberwitzig finassiert und abkassiert haben, dass jetzt der Staat der Wirtschaft mit aberwitzigen Summen aufhelfen muss.
Die Gesellschaft steht vor einem Abgrund von ungerechtfertigter Bereicherung, und es ist an der Zeit, diesen Abgrund auszuleuchten. Das freilich war nicht Aufgabe des Steuerstrafverfahrens gegen Zumwinkel.
Der Fall des Klaus Zumwinkel war und ist ein Exempel, an dem kein Exempel statuiert wurde.
(SZ vom 27.01.2009/cag)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Auch bei Prantl : Ablenkung , Vermeidung klarer Fragestellungen , dafür zu nichts führende Phrasen . Unter Prantl-Niveau .
Welch ein Zufall? Da hat Herr Zumwinkel aber Glück gehabt, dass es nur 960000 (oder 979000 oder 998000) waren.
Der Deal zwischen dem Gericht und dem Angeklagten ist der Skandal.
Bravo, Feinstpartikel! Ein treffender Beitrag!
Frage an Herrn Prantl:
Finden Sie nicht, daß die Verjährung, die Feinstpartikel ansprach, ebenso wie das Mobbing gegen die Anklägerin Lichtinghagen und deren Versetzung arg nach politischer Einflussnahme riecht?
Ein ganz, ganz schwacher und undurchdachter Kommentar, Herr Prantl.
1. In der Anklage ging es um die Jahre 2001 bis 2007. Das Bochumer Landgericht, das den Fall Zumwinkel verhandeln sollte, stellte fest, dass ein Ermittlungsrichter Beschlüsse, die sich auf die Verjährung auswirkten, zwölf Stunden zu spät ausgefertigt hatte. Es wurde gezählt und gerechnet.
Ergebnis: Auch 2001 galt als verjährt. Zumwinkel rutschte unter die "BGH-Millionengrenze".
2. Er war nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft "im wesentlichen steuerehrlich" und hat vermutlich den größten Teil seiner Einkünfte versteuert und als Vorstandsvorsitzender eines Dax-Unternehmens Millionen an den Fiskus abgeführt.
3. Klar, er hatte seine "Devotion Family Foundation" in Liechtenstein, die er 1986 mit dem Geld aus dem väterlichen Erbe für seine Familie gründete - die Zumwinkel-Brüder hatten die Kaufhaus- und Lebensmittelladenkette der Eltern 1973 an den Kölner Rewe-Konzern verkauft - geheim gehalten
Warum?
"Ich bin damals so beraten worden, dass man versteuertes Geld nicht noch einmal versteuern sollte", erklärte er auf die Frage des Gerichts.
Toll - der Herr über 180.000 MitarbeiterInnen und zig-Milliarden-Umsätze wurde also beraten - er hatte also diese Entscheidung nicht aus freien Stücken und so "echt" wissentlich treffen können.
3. In der BGH-Entscheidung geht es aber nicht nur um hinterzogenes Geld, es kommt auch auf die "Lebensleistung" des Täters an - und Herr Zumwinkel hat so einiges in seinem Leben geleistet:
- zigtausende Arbeitsplätze recht geräuschlos gestrichen
- uns eingeredet, der Service sei dennoch besser denn je
- Milliarden in den USA versenkt
- dieverse Bundesregierungen beraten
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Ich bin nah dran, eine Initiative
"Free all Zumwinkels"
zu gründen.
was ich bei Prantl ebenso vermisse, wie bei Leyendecker ist die Frage, ob es irgendwann einfach keine Bewährung mehr geben kann und deswegen auch Zumwinkel nicht mehr davonkommt.
Die GEsellschaftskritik hätte sich Prantl in dieser Plattheit sparen können. Ich persönlich wäre mit knapp über 2 Jahren vollauf "zufrieden" gewesen. Das Zeichen hätte vollauf genügt und Zumwinkel wäre bestimmt mit einer Halbstrafe weggekommen im Strafvollzug.
Also: ideologisch die Sache runterholen auf den schlichten Sachverhalt, dass irgendwann NIEMAND mehr mit Bewährung rechnen kann, auch Zumwinkel nicht.
Paging