Urteil des EuGH:Mehr Rechte für Fluggäste

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Wer doch nicht fliegt, muss bislang Stornogebühren zahlen. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Air Berlin wohl demnächst Bearbeitungsgebühren für zurückerstattete Tickets abschaffen. Außerdem müssen die Gebühren transparenter werden.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Billigtickets bei Fluggesellschaften haben Vor- und Nachteile. In den günstigen Buchungsklassen lässt sich zwar Geld sparen, aber sie sind auch nicht umbuchbar. Wenn sich die Reisepläne also ändern, verfallen sie. Und Air-Berlin-Kunden mussten bislang sogar noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro drauflegen, um wenigstens die nun sowieso nicht anfallenden Steuern und Flughafengebühren zurückzubekommen.

Doch mit der Praxis ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof wohl bald Schluss. Denn das Gericht machte deutlich, dass die EU-Mitgliedsländer solche Bearbeitungsgebühren auf nationaler Ebene verbieten dürfen. Genau das hat der Bundesgerichtshof nun vor.

Dem Verfahren liegt eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin zugrunde. Die Verbraucherschützer und auch der Bundesgerichtshof sind der Meinung, dass die Regelung unangemessen und dass die Klausel deswegen als "missbräuchlich" zu bezeichnen sei.

Air Berlin muss darüber hinaus künftig die Preise genauer aufschlüsseln und darf die Gebühren nicht in den Gesamtpreis hineinrechnen, sie verstoße sonst gegen die Regeln der Preistransparenz. Bei einer Probebuchung habe sich herausgestellt, dass die ausgewiesenen Steuern und Gebühren bei der Rückerstattung niedriger waren, als die an die Flughäfen abzuführenden. In einem solchen Fall hätte Air Berlin womöglich mehr Geld einbehalten, als ihr tatsächlich zustand.

Fluggesellschaften können bei den nicht-umbuchbaren Tickets nur den tatsächliche Flugpreis einbehalten, Gebühren, die bei Nichtantritt nicht anfallen, müssen zurückbezahlt werden. Air Berlin wollte dies bisher aber nicht kostenlos tun, denn die Rücküberweisungen verursachen einen internen Verwaltungsaufwand.

Das EuGH-Urteil wirft erneut ein schlechtes Licht auf den Service von Air Berlin. Die finanziell extrem angeschlagene Fluggesellschaft vergrätzt derzeit viele Kunden, weil immer noch zahlreiche Flüge wegen Personalmangels ausfallen oder stark verspätet sind. Der neue Unternehmenschef Thomas Winkelmann hat zwar Besserung gelobt, doch scheint die Airline das Problem immer noch nicht in den Griff bekommen zu haben. Auch beim Beschwerde-Management hat sich Air Berlin schon sehr unbeliebt gemacht, denn oft blieben Anfragen von Kunden wochen- und monatelang unbeantwortet - es gibt nicht genügend Mitarbeiter, die den Berg abarbeiten könnten. Dabei wirbt Air Berlin damit, besonders kundenfreundlich zu sein.

Auch wenn zusätzliche Gebühren ein gängiger Weg in der Branche sind, die Umsätze und in der Regel mageren Margen zu steigern: Die beiden anderen großen deutschen Linienfluggesellschaften, Lufthansa und ihr Billigableger Eurowings, erheben solche Bearbeitungsgebühren nicht. Trotz allem macht Air Berlin offenbar zumindest vorläufig keine Anstalten, die Zusatz-Einnahmequelle trockenzulegen. "Wir haben die heutige EuGH-Entscheidung zur Kenntnis genommen", so das Unternehmen in einer Stellungnahme. "Das Verfahren ist dadurch noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Entscheidung wird erst nach Rückverweisung an den BGH ergehen."

© SZ vom 07.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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