Unter strengen Auflagen:Haftbefehl gegen Millionenerben Falk ausgesetzt

Nach knapp zwei Jahren in U-Haft darf der unter Betrugsverdacht stehende Stadtplan-Erbe Alexander Falk das Gefängnis verlassen. Er muss allerdings eine Millionen-Kaution hinterlegen und seine Ausweispapiere abgeben. Er gilt noch immer als dringend tatverdächtig.

Er wird aus der fast zwei Jahre andauernden Untersuchungshaft entlassen, wenn er eine Kaution von 1,5 Millionen Euro durch eine Bankbürgschaft leistet und seine Ausweispapiere abgibt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es ist aber offen, ob Falk tatsächlich frei kommt. Denn Gläubiger haben weitere Haftbefehle gegen ihn erzwungen, weil er sich bisher weigerte, einen Offenbarungseid abzulegen.

Das Gericht begründete die Haftverschonung damit, dass die Untersuchungshaft inzwischen seit Juni 2003 dauert und einer Flucht mit den strengen Auflagen vorgebeugt werde. Das Gericht geht weiter von einem dringenden Tatverdacht aus.

Aktueller Anlass für die Aufhebung war die Verhandlungsunfähigkeit eines Mitangeklagten, die mindestens zwei Wochen dauern wird, weswegen der Prozess in dieser Zeit ausfällt.

Seit Juni 2003 in U-Haft

Falk befindet sich seit dem 6. Juni 2003 in Untersuchungshaft und muss sich seit dem 3. Dezember 2004 vor dem Landgerichts Hamburg verantworten.

Ihm und fünf Mitangeklagten wird verbotene Kursmanipulation, schwerer Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Hintergrund ist der Verkauf der Falk-Internetfirma Ision an das britische Telekommunikationsunternehmen Energis im Jahr 2000.

Auf dem Höhepunkt der New-Economy-Euphorie sollen die Angeklagten den Umsatz von Ision mit Scheinumsätzen in die Höhe getrieben haben. Bei dem Verkauf ist Energis nach Überzeugung des Gerichts ein Schaden von mindestens 46,7 Millionen Euro entstanden.

Im Februar hatte ein Mitangeklagter erstmals Finanzmanipulationen eingeräumt. Falk dagegen weist jede Schuld von sich.

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