Unister:Die Todesfrage ist noch offen

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Seit Januar verhandelte das Landgericht Leipzig verschiedene Wirtschaftsdelikte in Zusammenhang mit dem Fall Unister. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Ein Gericht verurteilt jetzt Unister-Manager, weil sie billige Flüge zu teuer verkauften. Eine Frage bleibt: Wie starb der Firmengründer?

Von Uwe Ritzer, München

Die spannendste Frage von allen ist bis heute nicht geklärt: Warum musste Thomas Wagner sterben? Warum stürzte das kleine Flugzeug mit ihm, einem weiteren Manager des Internet-Unternehmens Unister, einem dritten Passagier und dem Piloten bei beste Wetter am 14. Juli 2016 in einem Waldgebiet in Slowenien ab? Steht das Unglück in Zusammenhang mit dem Millionenbetrug, dessen Opfer Wagner kurz vorher in Venedig geworden war, als er für sein angeschlagenes Unternehmen frisches Geld auftreiben wollte?

Während die slowenischen Behörden noch immer nach der Absturzursache suchen, urteilte das Landgericht in Leipzig am Montag zwei Unister-Manager ab. Für Vergehen, deretwegen auch Wagner auf der Anklagebank hätte sitzen müssen, würde er noch leben.

Seit Januar verhandelte die 15. Strafkammer des Landgerichts Leipzig den Fall, bei dem es um Betrug, Steuerhinterziehung und andere Wirtschaftsdelikte in Zusammenhang mit Unister-Portalen wie ab-in-den-urlaub.de, fluege.de oder travel24.de ging. Am Ende verurteilte das Gericht den ehemaligen Unister-Finanzchef Daniel K. zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 8000 Euro. Holger F., Ex-Chef der Flugsparte, erhielt ein Jahr und sieben Monate auf Bewährung. Gegen einen dritten Angeklagten war das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Preisvorteil stand allein dem Kunden zu

In dem Prozess war es um unerlaubtes Runterbuchen gegangen. Dabei wurden den Internetkunden Flüge zu Preisen verkauft, während Unister hinter den Kulissen deutlich weniger bezahlte und die Differenz einstrich. Allein zwischen 2009 und 2013 soll dies in mehr als 36 000 Fällen geschehen sein. Der Vorsitzende Richter Volker Sander sagte in der Urteilsbegründung, der Preisvorteil hätte "allein dem Kunden zugestanden". Der sei jedoch vorsätzlich getäuscht worden, weil man sich habe bereichern wollen. Unister-Mitarbeiter seien unter Druck gesetzt oder mit finanziellen Anreizen geködert worden, um die höheren Preise gegenüber Flugbuchern durchzusetzen und diesen gegenüber die wahren Preise zu verschleiern.

Wagner zählte ursprünglich zu den Angeklagten in dem Prozess, bei dem es auch um Delikte wie Steuerhinterziehung und den unerlaubten Verkauf von Versicherungen ging. Noch als Student hatte er mit Freunden Unister 2002 in Leipzig gegründet. In den folgenden Jahren wuchs das Unternehmen rasant auf zuletzt 1200 Mitarbeiter. Auch Portale wie shopping.de, news.de, hotelreservierung.de oder news.de gehörten zu Unister. Vor fünf Jahren einsetzende Ermittlungen samt Hausdurchsuchungen durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden säten jedoch Zweifel an der Seriosität.

Anfang 2016 geriet die Firma in Liquiditätsprobleme, weshalb Wagner in einer Art Verzweiflungsakt nach Venedig flog, wo er Opfer eines sogenannten Rip-Deals wurde. Um einen vermeintlichen Zehn-Millionen-Euro-Kredit zu erhalten sollte er 1,5 Millionen Euro in bar hinterlegen. Doch der vermeintliche Kreditgeber erwies sich als Betrüger und haute mit den anderthalb Millionen Euro ab. Auf dem Rückflug stürzte die Piper PA-32 mit Wagner an Bord ab. Freunde von ihm glauben bis heute nicht an einen Zufall und gehen davon aus, dass der Absturz gezielt herbeigeführt wurde.

Unmittelbar nach Wagners Tod ging die Unister-Gruppe wirtschaftlich in die Knie. Inzwischen hat Insolvenzverwalter Lucas Flöther jedoch alle operativen Gesellschaften aus dem Firmenkonglomerat verkauft. Zuletzt ging vorige Woche die auf Vermarktung spezialisierte Ad Up Technology an eine Tochterfirma des Axel Springer Konzerns.

© SZ vom 05.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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