Sparverträge:Zu gut für die Bank

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Wo gibt es heute noch drei und vier Prozent Zinsen? Ein Nürnberger Kreditinstitut kündigt langlaufende, hochverzinste Sparverträge aus früheren Zeiten. Die Verbraucherzentralen halten das für rechtlich nicht zulässig und mahnen die Bank ab.

Von Harald Freiberger, München

Je länger die Phase niedriger Zinsen dauert, umso mehr leiden die Banken darunter. Manchmal zeigt sich dieses Problem sehr konkret - so wie jetzt bei der Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg. Das Institut kündigte Kunden hoch verzinste Sparverträge aus früheren Zeiten zum Ende dieses Jahres. Die Verbraucherzentralen zweifeln die Rechtmäßigkeit des Vorgehens an und forderten die Bank auf, die Kündigung zu unterlassen.

Es handelt sich um Verträge aus Zeiten, als die Zinswelt noch in Ordnung war. Der "VR Sparplan 4+", der Ende der Neunzigerjahre ausgegeben wurde, garantiert Sparern eine Verzinsung von mindestens vier Prozent über eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Anfang der Zweitausender folgte der ähnlich konstruierte "Sparplan 3+", der noch drei Prozent garantierte.

Die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg kündigte den Kunden nun und bot ihnen an, das Guthaben für ein Jahr auf ein Festgeldkonto zu übertragen, auf dem es kaum noch Zinsen gibt. Das Institut beruft sich dabei auf Sonderbedingungen, die 2012 nachträglich für die beiden Sparpläne vereinbart wurden. "Spareinlagen unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Monaten", heißt es darin. Die Bank leitet daraus auch ein eigenes Kündigungsrecht ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging dagegen mit einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung vor. "Vereinbart war bei Vertragsabschluss ausschließlich eine Kündigungsmöglichkeit seitens der Kunden", sagen die Verbraucherschützer. Auch die nachträglich versandten Sonderbedingungen begründeten kein Kündigungsrecht durch die Bank.

Die Verbraucherzentralen fordern das Institut auf, sich künftig nicht mehr auf die Klausel zu berufen. Kunden, denen angeboten wurde, ihr Guthaben umzuschichten, "sollten ihr Sparbuch nicht aus der Hand geben", lautet die Empfehlung. Sie sollten sich in der nächsten Verbraucherzentrale beraten lassen (www.verbraucherzentrale.de/beratung).

Das Vorgehen der Nürnberger Bank erinnert an jenes der Sparkasse Ulm, für die langfristige, hoch verzinste Sparverträge mit dem Namen "Scala" zum Problem wurden und die Kunden zur Kündigung drängen wollte. Die Verbraucherzentralen gingen dagegen erfolgreich gerichtlich vor. Auch bei Bausparkassen sind lang laufende Verträge mit hohen Zinsen ein großes Problem. Immer wieder kommt es vor, dass sie Kunden aus den Verträgen drängen wollen, teils mit rechtlich problematischen Mitteln.

© SZ vom 16.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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