Siemens-Korruptionsprozess:Späte Reue

Plädoyer im ersten Siemens-Schmiergeldprozess: Die Staatsanwaltschaft spricht sich für eine Bewährungs- und Geldstrafe aus. Der angeklagte Ex-Manager zeigt Gewissensbisse.

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Siemens-Direktor Reinhard S. hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 180.000 Euro gefordert. Die Anklagebehörde habe "Wort für Wort ihre Anklage bestätigt gefunden", sagte Staatsanwältin Nora Kaiser am Donnerstag vor dem Landgericht München.

In München vor Gericht: Der ehemalige Siemens-Manager Reinhard S. (Foto: Foto: dpa)

Der angeklagte ehemalige Siemens-Manager habe sich der Untreue in 49 Fällen strafbar gemacht. "Die Gelder verschwanden in einer großen schwarzen Kasse, in die man hineingreifen, aber nicht hineinschauen kann", sagte Kaiser.

Auftrag vom Vorgesetzten erhalten

Zugute hielt sie dem Angeklagten, dass schwarze Kassen schon viele Jahre bei Siemens existierten. Zudem sei ihm der Auftrag, die Kassen zu verwalten, von seinen Vorgesetzten erteilt worden. "Er hat sich nie um diese Stelle beworben", sagte die Staatsanwältin. Sie sei ihm übertragen worden.

"Der Angeklagte handelte aus seiner Sicht im Interesse der Firma", sagte Kaiser. Außerdem habe er "den entscheidenden Beitrag zur Beweisführung geleistet", indem er der Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial zur Verfügung gestellt habe. Er habe dokumentiert, dass er "ganz erheblich einsichtig ist". Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

Der Verteidiger verlangte am Donnerstag vor dem Landgericht München eine "milde Strafe". Zwei Jahre auf Bewährung halte er für "durchaus akzeptabel". Der Angeklagte, der als Kronzeuge im Siemens-Schmiergeldskandal gilt, sagte in seinem Schlusswort: "Mir tut das außerordentlich leid." Er habe viel früher zur Staatsanwaltschaft gehen müssen.

Der frühere Manager der Siemens-Telekommunikationssparte Com hatte gestanden, zwischen 2001 und 2004 für Siemens ein System schwarzer Kassen aufgebaut und verwaltet zu haben. Durch Scheinberaterverträge und Briefkastenfirmen flossen Provisionszahlungen.

© sueddeutsche.de/dpa/ddp-bay/mel/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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