Riester-Rente:Wie die private Vorsorge von 2002 an gefördert wird

Lesezeit: 2 min

dku

Ein Steuerzahler, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, erhält die volle staatliche Zulage von 75 DM auf seinen zuvor abgeschlossenen Altersvorsorge-Vertrag überwiesen, wenn er den so genannten Mindesteigenbeitrag leistet.

Dieser beträgt in den ersten beiden Jahren ein Prozent des Bruttovorjahres-Einkommens abzüglich der Zulage. Ein Beispiel: Ein allein stehender, kinderloser Arbeitnehmer verdient in diesem Jahr 60000 DM brutto.

Dann müsste er 2002 525 DM auf einen Altersvorsorge-Vertrag einzahlen, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen. Die 525 DM ergeben sich aus 600 DM(= ein Prozent des Bruttovorjahreseinkommens) minus 75 DM (= Zulage). Zahlt er weniger ein, wird ihm die Zulage entsprechend gekürzt.

Der Mindesteigenbeitrag ist jedoch sowohl nach unten als nach oben hin begrenzt. Denn: Sollte der Arbeitnehmer in diesem Jahr nur 6000 DM verdient haben, müsste er nach eben genannter Rechnung im kommenden Jahr überhaupt nichts einzahlen, um die Zulage zu erhalten.

Denn 60 DM (= ein Prozent des Vorjahreseinkommens) minus 75 DM (= Zulage) wäre weniger als Null. Um das zu verhindern, hat der Gesetzgeber den so genannten Sockelbetrag eingeführt.

Dieser liegt im Jahr 2002 für einen kinderlosen Single bei 88 DM. Der geringverdienende Arbeitnehmer muss also mindestens 88 DM selbst einzahlen, um die volle Zulage von 75 DM zu erhalten.

Kinderzulage an die Mutter

Auch nach oben hin ist der Mindesteigenbeitrag begrenzt: Ein kinderloser Single, der in diesem Jahr 200000 DM brutto verdient hat, muss also nicht etwa 1925 DM (2000 DM minus 75 DM) einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

Der Mindesteigenbeitrag ist begrenzt auf den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug abzüglich der Zulage. Das heißt: Im Jahr 2002 dürfen Altersvorsorge-Sparer höchstens 1026 DM als Sonderausgaben absetzen (siehe Tabelle). Entsprechend muss der Arbeitnehmer aus dem Beispielsfall auch nur 951 DM (= 1026 DM minus 75 DM) selbst einzahlen, um die volle Zulage von 75 DM zu erhalten.

Die Möglichkeit, die gezahlten Beiträge plus Zulagen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abzusetzen, besteht nur, wenn auf diese Weise für den Sparer mehr herausspringt als beim bloßen Erhalt der Zulage. Das Finanzamt prüft von sich aus automatisch, welches der beiden Verfahren für den Steuerzahler günstiger ist.

Kommt es zu dem Ergebnis, dass sich der Sonderausgabenabzug lohnt, gewährt es denselben, erhöht im Gegenzug aber die Einkommensteuerschuld um die Zulagen.

Auf diese Weise stellt der Staat sicher, dass der Steuerpflichtige nicht zweimal kassiert: aus dem Vertrag die Zulage und bei der Einkommenssteuer den Sonderausgabenabzug.

Für die Kinderzulage gilt: Sie steht immer nur einem Elternteil zu, und zwar grundsätzlich demjenigen, der auch das Kindergeld erhält. Bei Ehepaaren, die nicht dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet. Nur wenn beide Eltern dies beantragen, wird sie auf den Vertrag des Vaters überwiesen. Der Antrag gilt jeweils für ein Jahr und kann nicht widerrufen werden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: