Rasur:Gericht verbietet Billig-Klingen

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Teures Original: Wilkinson darf keine Klingen für den Mach3-Rasierer von Gilette anbieten. (Foto: dpa)

Gilettes Geschäftsmodell: billiger Rasierer, teure Klingen. Der Konkurrent brachte günstige Klingen auf den Markt - ein Gericht durchkreuzt das.

Von Hans von der Hagen, München

Der Traum eines jeden Unternehmens ist es, die Kunden nicht nur lange an sich zu binden, sondern sie auch möglichst unauffällig zum regelmäßigen Geldausgeben zu bewegen. Trefflich gelingt das mit einer Art Abonnement, das aber nicht so aussieht. Der Rasiererhersteller Gillette, mittlerweile zur Procter & Gamble gehörend, ist eine jene Firmen, die das außerordentlich gut beherrschen: Den Griff eines Gillette-Nassrasierers gibt es für wenig Geld, die Klingen müssen die Kunden aber regelmäßig teuer nachkaufen. Oft machen sie das wie bei einem Abo über viele Jahre hinweg.

Genau da wollte Wilkinson Sword, eine Tochtergesellschaft der britischen Edgewell, dem Dauerrivalen Gillette Marktanteile abjagen: Wilkinson bot Klingen an, die auf die Griffe des Mach3 passen. Das hat nun das Landgericht Düsseldorf untersagt. Mit den Nachahmer-Klingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase. Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss Wilkinson Sword laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware brauche jedoch nicht zurückgerufen werden, betonte eine Gerichtssprecherin.

Die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen. Und obschon der Mach3-Rasierer seit fast zwei Jahrzehnten auf dem Markt ist, hat Edgewell binnen eines Jahres nach Angaben des Handelsblatts bereits 15 Prozent des Marktsegments in den USA an sich gezogen. Gillette bietet den Mach3 als günstigere Alternative zum 2006 eingeführten Fusion-Modell an. Vor Gericht hatte Wilkinson argumentiert, das Patent von Gillette sei längst nichtig, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht neu gewesen sei.

Das Gericht sah das anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Wilkinson will in Berufung gehen. Selbst wenn die Briten den Verkauf der Nachahmerprodukte nun einstellen müssen, könnten die Klingen bald schon wieder in den Handel kommen: Das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

© SZ vom 19.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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