Provisionen offenlegen:Die Bank gewinnt immer

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Finanzberater sollen ihre Provisionen offenlegen, die sie für die Vermittlung von Anlageprodukten bekommen. Doch es wird einfache Wege geben, dies zu unterlaufen.

Von Lukas Zdrzalek, München

Vor dem Geschäftsabschluss müssen Bankberater künftig überprüfen, ob ein Produkt für den Kunden geeignet ist. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die Politik hat sich schon zu ihnen geäußert, Verbraucherschützer sowieso - und Millionen von Sparern haben mit ihnen zu tun, wenn sie Anlageprodukte wie Aktienfonds kaufen. Die Rede ist von Provisionen. Das sind Vergütungen, die Finanzberater bekommen, wenn sie ihren Kunden Produkte verkaufen. Seit Jahren gibt es Streit darum, weil Vermittler in der Praxis vermeiden konnten, ihre Provisionen transparent zu machen. Jetzt plant die Bundesregierung: Anlageberater müssen ihren Kunden künftig eindeutig offenlegen, wie hoch diese Gebühren sind.

Auf den ersten Blick wirkt der Gesetzentwurf wie ein Segen für Sparer. Sie bekommen ein weiteres Kriterium an die Hand, um zu entscheiden, ob eine Investition sinnvoll ist. Je mehr Geld ein Berater für den Verkauf eines Produktes kassiert, desto größer ist sein Anreiz, einem Kunden diese Anlage zu empfehlen - vielleicht zulasten eines Produkts, an dem der Vermittler weniger verdient, das aber besser zum Sparer passt. Verbraucherschützer warnen: "Die Geldbranche kann die neuen Regeln mit minimalem Aufwand umgehen", kritisiert Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die Geldindustrie kommt um die Transparenzpflicht mit Festpreisgeschäften herum. Was sich dahinter verbirgt, zeigt sich im Vergleich mit Provisionsgeschäften, die beispielsweise so ablaufen: Ein Bankberater versucht, im Auftrag eines Fondsanbieters Anteile an einem Fonds zu verkaufen. Der Anteil gehört währenddessen weiterhin dem Fondsanbieter, nicht der Bank. Erwirbt ein Sparer den Anteil, zahlt der Anbieter dem Berater die Provision, während der Anteil direkt vom Fondshaus in den Besitz des Kunden übergeht.

Bei Festpreisgeschäften würde der Fondsanbieter den Anteil zuerst an die Bank verkaufen, beispielsweise für 100 Euro. Im Anschluss verkauft der Berater den Anteil an einen Kunden weiter, etwa für 110 Euro. Die Differenz von zehn Euro zwischen An- und Verkaufspreis ist die Marge der Bank, quasi ihr Lohn. Bei Festpreisprodukten müssen Berater von sich aus jedoch nur die Gesamtkosten offenlegen. Die Marge ist allerdings nur ein Teil davon, hinzu kommen etwa Gebühren für das Fondsmanagement. Der Gesetzentwurf reicht deshalb nicht aus, sagt Verbraucherschützerin Mohn. "Anleger müssen sofort verstehen, was einen Berater motiviert, ein Produkt zu verkaufen." Die Höhe der Marge müssen Vermittler erst transparent machen, wenn der Kunde sie darum bittet. Die Frage ist, wie viele Sparer von diesem Recht erfahren, die Bundesregierung will nicht gesondert darüber informieren. Zum anderen ist zweifelhaft, ob alle Verbraucher ihren Berater um Auskunft bitten. "Sie würden ihm unterstellen, nicht in ihrem Interesse zu handeln, was sich viele nicht trauen werden", fürchtet Mohn.

Die SPD argumentiert ähnlich wie Verbraucherschützerin Mohn und möchte die Transparenzpflicht auf Festpreisgeschäfte ausweiten. Bislang sperrt sich jedoch der Koalitionspartner dagegen, die CDU/CSU-Fraktion. Unions-Kreise argumentieren, bei Festpreisprodukten reiche es, wenn Berater über die Gesamtkosten informieren. Außerdem wolle man keinen deutschen Sonderweg. Der Gesetzentwurf sei eine Eins-zu-eins-Übernahme einer Regel, die die Europäische Union beschlossen hat. Die Bundesregierung könnte aber problemlos ein weitergehendes Gesetz vorlegen.

Die Finanzbranche kann die Transparenzpflicht auch noch unterlaufen, indem sie mehr Anlageprodukte im Versicherungsmantel verkauft. "Statt einem ihrer gewöhnlichen Fonds kann eine Bank eine Renten- oder Lebensversicherung verkaufen, die auf einem ihrer Fonds basiert", sagt Mohn. Der Anreiz ist groß für diesen Weg: Selbst auf Kundennachfrage muss ein Berater nicht offenlegen, wie hoch seine Provision bei solchen Versicherungen ist.

© SZ vom 20.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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