Privatversicherte:Grenzen für die Beiträge

Lesezeit: 2 min

CDU-Experten wollen Regeln für private Krankenversicherer ändern. Die Beiträge sollen sich stetiger entwickeln, weil große Sprünge für Ärger sorgen. Damit soll auch ein Argument für eine Bürgerversicherung entkräftet werden.

Von Ilse Schlingensiepen, Köln

Schon im Herbst hatte die Ankündigung stark steigender Beiträge viele Kunden der privaten Krankenversicherer (PKV) aufgeschreckt, vom 1. April an müssen andere Privatversicherte mehr zahlen. Der Ärger über die Beitragssprünge ist meist groß - selbst wenn die Prämien in den Jahren zuvor unverändert waren. Seit Längerem setzen sich die PKV-Unternehmen deshalb für Regeln ein, die eine stabilere Beitragsentwicklung möglich machen würden, nach dem Motto: lieber fünf kleine Erhöhungen als eine große. Bisher hatten sie keinen Erfolg. Jetzt signalisiert die CDU Entgegenkommen.

In einem Vorschlag des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege der CDU für das Wahlprogramm verweisen die Experten darauf, dass stark steigende Beiträge eine zunehmende Zahl von Privatversicherten überfordern. "Hier wollen wir gegensteuern und extreme Ausschläge bei der Beitragsanpassung verhindern." Offen bleibt allerdings, wie das passieren soll.

Vonseiten der PKV gibt es konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung. Zurzeit dürfen die Unternehmen die Beiträge nur anpassen, wenn in einem Tarif ein sogenannter auslösender Faktor anspringt. Das sind Veränderungen in der Sterblichkeit und in der Entwicklung der Leistungsausgaben.

Der zweite Faktor ist heutzutage relevant. Wenn die Leistungsausgaben um fünf oder zehn Prozent steigen - die einzelnen Anbieter handhaben das unterschiedlich - muss der Versicherer die Prämien anheben und dann auch alle anderen Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf die Kalkulation der Beiträge haben. Das sind vor allem die Effekte der anhaltenden Niedrigzinsphase. Sie macht es den Versicherern zunehmend schwer, mit den von den Kunden angesparten Alterungsrückstellungen den veranschlagten Rechnungszins zu erwirtschaften.

Senken die Versicherer den Zins, müssen sie gleichzeitig die Beiträge erhöhen, weil ihnen sonst die Mittel fehlen, um die Alterungsrückstellungen der Kunden aufzufüllen. Das können sie aber erst, wenn die auslösenden Faktoren anspringen. Dann kommt es leicht zu einer Steigerung im zweistelligen Bereich.

Die PKV setzt sich deshalb dafür ein, dass auch Veränderungen beim Zins eine Beitragsanpassung auslösen können. "Die Regeln zur nachholenden Anpassung der PKV-Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung führen oft zu einem willkürlich erscheinenden Wechsel zwischen mehrjährigen Nullrunden und dann plötzlich stärkeren Erhöhungen", sagt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Es wäre im Sinne der Versicherten, wenn der Gesetzgeber eine stetigere Beitragsentwicklung ohne derartige Sprünge ermöglichen würde. "Mit einer solche Regelung wären in den letzten zehn Jahren die PKV-Beiträge pro Kopf und Jahr sogar etwas weniger gestiegen als die GKV-Beiträge", sagt Leienbach.

Sollte es in der nächsten Legislaturperiode zu einer solchen gesetzlichen Änderung kommen, wäre das für die PKV ein großer Erfolg. Wenn die Meldungen über extreme Beitragssteigerungen bei den Privatversicheren der Vergangenheit angehören, verlieren die Verfechter einer Bürgerversicherung, also eines einheitlichen Versicherungssystems ohne die Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, ein Argument. In der Kritik am Konzept der Bürgerversicherung sind sich PKV und CDU einig. "Eine staatliche Einheitsversicherung für alle lehnen wir ab", betont der Bundesfachausschuss der CDU in dem Papier.

© SZ vom 28.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: