Pokersteuer:Glück gehabt

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Profi-Zocker müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Ganz am Fiskus vorbei kommen sie aber nicht. Wer gewerbsmäßig Turniere spielt und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss auf die Gewinne Einkommensteuer zahlen.

Von Stephan Radomsky

Bloß keine Miene verziehen, sich nichts anmerken lassen, am besten nicht mal blinzeln. Wer am Pokertisch etwas gewinnen will, braucht gute Nerven. Vor allem aber braucht er ziemliches Glück. Und deshalb hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass selbst Profi-Pokerspieler auf ihre Gewinne keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Die Logik hinter der Entscheidung der Finanzrichter ist einfach: Der Kläger hatte seine Poker-Gewinne nicht allein für die Teilnahme an den Spielen erhalten, sondern für gute Platzierungen. Wer am Ende den Jackpot knackt, ist aber Glückssache, die meisten Spieler gehen leer aus. Die Teilnehmer erbringen deshalb keine Leistung gegen Entgelt - also wird auch keine Umsatzsteuer auf den Gewinn fällig (Az. XI R 37/14). Diese Linie hatte vergangenes Jahr bereits der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vorgegeben.

Die jüngste BFH-Entscheidung bedeutet nun allerdings nicht, dass die Finanzbeamten keinen Zugriff mehr auf professionelle Zocker hätten. Bereits 2015 hatte ein anderer Senat des BFH entschieden, dass auf die Gewinne eines Pokerspielers sehr wohl Einkommensteuer fällig werden kann - dann nämlich, wenn sie aus Turnieren stammen und als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb gelten (Az. X R 43/12). Ob das der Fall ist, hängt von den "gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht" ab, wie es die Juristen formulierten. Wer also regelmäßig zockt und mit den Gewinnen seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss sehr wohl einen Teil seiner Gewinne abgeben.

Dabei macht es für den Fiskus keinen Unterschied, woher das Geld stammt. Im aktuellen Fall beispielsweise hatte der Kläger nicht nur auf Turnieren und in lizenzierten Spielbanken um Geld gepokert, sondern auch im Internet. Das aber ist eigentlich verboten, weil Online-Casinos nach deutschen Recht keine behördliche Zulassung haben können. Damit gilt das Pokern auf Internetplattformen hierzulande als illegales Glücksspiel - und wer dabei mitmacht, riskiert laut Strafrechtsparagraf 285 eine saftige Geldstrafe oder sogar bis zu sechs Monate Gefängnis.

Trotzdem hatte das Finanzamt vom Spieler auch Umsatzsteuer auf die Internet-Gewinne gefordert. Denn laut Abgabenordnung ist es zumindest für den Fiskus gleichgültig, ob ein steuerpflichtiges Verhalten "gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt". Im Klartext: Egal ob legal oder illegal, der Staat sichert sich in jedem Fall einen Teil des Profits - auch wenn das Geld schmutzig sein mag. Nur eben nicht mehr in Form von Umsatzsteuer auf den Jackpot.

© SZ vom 26.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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