Neues Urheberrecht:Zypries will auch Privatkopierer bestrafen

Wer seinen Freunden mit selbstgebrannten CDs hin und wieder eine Freude macht, blieb bislang von einer Strafverfolgung wegen Raubkopierens verschont. Dafür sorgte die Bagatellklausel im Urheberrecht. Die will Justizministerin Zypries jetzt abschaffen und künftig alle Schwarzkopien unter Strafe stellen.

Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Koalitionskreise. Dem Bericht zufolge enthalte der neue Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett verabschieden will, keine Bagatellklausel mehr.

Schon das Umgehen des Kopierschutzes soll künftig strafbar sein. (Foto: Foto: dpa)

Nach dem neuen Gesetz können auch Privatkopierer den Kopierschutz auf CDs nicht mehr umgehen, ohne sich strafbar zu machen. Das legale Brennen von CDs zum Privatgebrauch ist damit faktisch unmöglich.

Dem Handelsblatt zufolge war die Bagatellklausel bei Verbänden und der Union umstritten, da sie rechtsfreie Räume schaffe. So sei beispielsweise das Mitschneiden eines Kinofilms keine Straftat. Für weiteren Unmut habe gesorgt, dass nach dem alten Urheberrecht nicht nur das ziehen einer Kopie straffrei blieb, sondern auch die Anfertigung weiterer Kopien für Freunde oder Bekannte.

Musik- und Filmindustrie klagen seit Jahren über Einbußen durch illegale Kopien.

In Frankreich beschloss die Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz zum Schutz der Urheberrechte, das für Privatleute, die zum Eigenbedarf illegal kopierte Musik aus dem Internet herunterladen, ein Bußgeld von 38 Euro vorsieht.

Personen, die den Kopierschutz knacken, werden mit einem Bußgeld von 3750 Euro Buße bestraft.

Doch auch nach dem neuen Urheberrecht ist dem Zeitungsbericht zufolge eine Bestrafung von Privatkopierern eher unwahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft könne immer noch Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.

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