Neue EU-Richtlinie:Gemeinden können Grundstücke nun viel leichter als Bauland ausweisen

ZEW-Konjunkturerwartungen

Ab sofort können deutsche Gemeinden am Ortsrand Neubaugebiete von einem Hektar Größe im "beschleunigten Verfahren" ausweisen - ohne eine lästige Umweltprüfung.

(Foto: dpa)
  • Nach bisherigem Recht mussten eine Vielzahl von Bedingungen eingehalten werden, wenn neues Bauland ausgewiesen werden sollte.
  • Künftig ist alles viel einfacher - obwohl die EU etwas anderes geplant hatte.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Tagesordnungspunkt 19 kommt an die Reihe, wenn die meisten Abgeordneten längst nicht mehr im Plenarsaal sind: am späten Donnerstagabend. Es geht schließlich nur um die "Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht". Kaum einer wird mitbekommen, wenn der Deutsche Bundestag das glatte Gegenteil dessen beschließen wird, was diese Richtlinie verlangt; eine Art Anti-Umsetzung.

Denn eigentlich verlangt Richtlinie 2014/52/EU mehr Umweltschutz im Städtebau. Wo neue Häuser gebaut werden, sollen zunächst die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden. In Deutschland gibt es dergleichen schon lange, mit der sogenannten "Umweltverträglichkeitsprüfung". Um die Regeln europaweit zu harmonisieren, waren aber dennoch Änderungen am deutschen Baurecht nötig - deshalb das Gesetz vom Donnerstagabend.

Praktischerweise ist Schilda, die Heimat der Schildbürger, ein Dorf. Was nun in eben diesem Gesetz gelandet ist, lässt sich daran schön illustrieren. Angenommen, die Schildbürger wollen neue Häuser bauen. Dann mussten sie nach bisherigem Recht erst einmal die Öffentlichkeit informieren, eine Erörterung ansetzen, die Umweltverträglichkeit prüfen. Umweltbehörden kämen mit kritischen Nachfragen, Ausgleichsmaßnahmen würden fällig.

Nicht so mit dem neuen Gesetz: Schilda bekommt Bauland ohne viel Aufhebens. Denn ab sofort können deutsche Gemeinden am Ortsrand Neubaugebiete von einem Hektar Größe im "beschleunigten Verfahren" ausweisen: ohne jene lästige Umweltverträglichkeitsprüfung, die doch eigentlich Sinn und Zweck des ganzen Gesetzes war. Knapp drei Jahre, bis Ende 2019, dürfen deutsche Dörfer so wuchern. Wie viele dieser Ein-Hektar-Gebiete eine Gemeinde ausweisen darf, darüber sagt der entsprechende Paragraf 13 b nichts.

"Fehlsteuerung in der Siedlungsentwicklung"

Experten hatten vergeblich vor der Regelung gewarnt. Es drohe eine "Fehlsteuerung in der Siedlungsentwicklung", befand das Deutsche Institut für Urbanistik in einer Anhörung des Bundestages. Von einem "kontraproduktiven" Vorschlag sprach der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Der Naturschutzbund befürchtete eine "fatale Fehlentwicklung bei der Flächeninanspruchnahme".

Das sieht mancher Koalitionspolitiker ähnlich. "Wenn nur die Hälfte der Ortschaften das in Anspruch nimmt, dann verdoppelt das den deutschen Flächenverbrauch", sagt der CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel. "Die Leute müssen endlich merken, um welche Dimensionen es geht." Seine Rechnung: Im Schnitt haben die gut 11 000 deutschen Gemeinden 30 Ortsteile. Damit würden über 330 000 Baugebiete am Ortsrand möglich - macht 274 Hektar Flächenverbrauch am Tag. Letzterer gilt als wenig nachhaltig, die Bundesregierung will ihn seit Jahren senken: auf 30 Hektar am Tag. Die mühelose Ausweisung neuer Baugrundstücke dürfte dies erschweren.

Vor allem Bayern hatte für die Ausnahmeregelung gekämpft, sie sollte neuen Wohnraum in Ballungsräumen wie München erleichtern. Experten hatten verlangt, die Sonderregel zumindest auf Kommunen mit knappem Wohnraum zu begrenzen, jedoch ohne Erfolg. Stattdessen können sich nun bundesweit Landwirte darauf freuen, aus Äckern und Weiden wertvolleres Bauland zu machen. Immobilienlobby und kommunale Spitzenverbände waren ebenfalls scharf auf den zwei Sätze kurzen Passus. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte sich vergeblich gesträubt. "Das kann ich in keiner Weise akzeptieren", hatte sie während der Beratungen an Kanzleramtschef Peter Altmaier geschrieben, "massiv" widerspreche die Regelung Vorgaben des Städtebaurechts.

Am Ende willigte sie ein. Schließlich wollte auch sie mit dem Gesetz noch die eine oder andere Änderung am Baurecht durchsetzen, die nicht direkt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zusammenhing. Etwa das "urbane Gebiet", mit dem Wohnungsbau in Innenstädten leichter wird. Das Ganze, so heißt es aus ihrem Ministerium, sei eben "Ergebnis eines politischen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesses".

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