Nach EuGH-Urteil:Wettanbieter scheitern vor dem BGH

Keine Schadensersatzansprüche privater Wettbüros gegen zwei nordrhein-westfälische Kommunen: Den Klägern war in Herne und Bochum die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Schadensersatzansprüche privater Wettbüros gegen zwei nordrhein-westfälische Kommunen abgewiesen. Den Klägern war in den Jahren 2006 und 2007 in Herne und Bochum die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden. Damals galt in Deutschland ein staatliches Monopol auf Sportwetten. Zwar wurde dieses Monopol im Jahr 2010 vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen EU-Recht für unzulässig erklärt, weil es nicht konsequent auf die Bekämpfung von Spielsucht, sondern eher auf Gewinne für die Lotto-Gesellschaften ausgerichtet war. Laut BGH lässt sich daraus aber für die davor liegenden Jahre kein Ersatzanspruch für die Wettbüros ableiten. Die Rechtslage sei bis zum Urteil des EuGH unklar gewesen, so dass den Kommunen kein Rechtsverstoß wegen ihrer früheren Verfügungen vorgeworfen werden könne. Der Klägeranwalt Thomas Winter hatte vor dem BGH argumentiert, die Verletzung von EU-Recht sei schon früher erkennbar gewesen, weil die Lotto-Gesellschaft Werbebeschränkungen systematisch missachtet habe: "Die haben das absichtlich gemacht."

Mit dem BGH-Urteil wird nun eine Reihe weiterer Klagen ohne Erfolg bleiben; mit Blick auf das Karlsruher Verfahren waren mehrere Prozesse ausgesetzt worden. Laut BGH haben die Kläger auch für die Zeit nach 2010 keine Ansprüche, weil nicht festgestellt sei, dass sie die Voraussetzungen für die nunmehr notwendige Erlaubnis erfüllt hätten.

© SZ vom 17.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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