Mini-Jobber:Früh an die Rente denken

Lesezeit: 2 min

Studenten, Mütter, Erwerbslose: Sie verdienen ein bisschen was dazu, zahlen aber selten Beiträge ein - ein Fehler, meinen Experten. Schon mit wenig Geld lassen sich Ansprüche an die Rentenversicherung erwerben.

Von Berrit Gräber, München

Kellnern, verkaufen, kassieren: Unzählige Bürger verdienen in Minijobs etwas dazu. Weil jeder Cent willkommen ist, winken die meisten ab, wenn der Chef sie fragt, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen wollen. Bei 450 Euro Verdienst im Monat etwa gingen dann 16,65 Euro ab, bei 200 Euro wären es 7,40. Über 82 Prozent der fast 6,7 Millionen Minijobber in Deutschland lassen sich von ihrer Zahlungspflicht befreien. Doch damit schlagen sie wertvolle Rentenvorteile in den Wind. "Viele Minijobber sind gut beraten, das Geld für die Rentenversicherung auszugeben", sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin.

Eigentlich gilt seit 2013 in Betrieben automatisch die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Beschäftigte soll 3,7 Prozent seines Verdienstes in die Rentenkasse einbringen. Das rechnet sich erst einmal nicht: Bei einem 450-Euro-Job während eines ganzen Jahres steigt die spätere monatliche Rente um heute etwa 4,35 Euro (West). Wer sich eigene Beiträge spart, landet bei 3,49 Euro, büßt also gerade mal 86 Cent ein. Entscheidend ist aber: Zahlt der Minijobber ein, sammelt er Pflichtbeitragszeiten für die Rente. Ein Jahr Minijob bringt ihm ein normales Versicherungsjahr ein, unabhängig vom Verdienst. Das kann speziell für Studenten richtig viel wert sein, um einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Denn: Wer heute studiert, schafft es nicht, die nötigen 45 Jahre vollzukriegen, um sich ohne Rentenkürzung mit 65 aus dem Arbeitsleben zu verabschieden statt mit 67 Jahren. Studienjahre werden seit 2009 nicht mehr als Versicherungszeiten angerechnet, Minijobber-Jahre schon. Der Eigenanteil kann zudem helfen, überhaupt einmal eine gesetzliche Rente zu bekommen, gibt Nöll zu bedenken. Dafür ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nötig. Auch Arbeitslosen bringt ein rentenversicherter Minijob nur Vorteile, denn Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht als Versicherungsjahre. Für Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann sich die Investition ebenso rechnen. Eine Frau, die ab 1992 ein Kind auf die Welt gebracht hat, bekommt drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Das reicht für eine Mütterrente aber nicht aus. Die fehlenden zwei Jahre darf sie aber nachzahlen. Zahlt sie im Minijob zwei Jahre lang Pflichtbeiträge, kann sie sich das sparen.

Einzahlen wird selbst dann wichtig, wenn ein Minijobber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Nach sechs Monaten Beitrag sind Reha-Leistungen möglich. Auch nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität gibt es Hilfe bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente.

Für Minijobber im Privathaushalt gelten andere Regeln. Sie müssen den höheren Eigenanteil von 13,7 Prozent zur Rentenversicherung zahlen. Keine eigenen Beiträge sind fällig bei mini-jobbenden Altersrentnern, Ruhestandsbeamten oder Rentnern mit berufsständischer Altersversorgung. Kostenfreie Auskünfte bieten die Berater bei der Minijob-Zentrale unter der Hotline 0355 2902-70799 oder bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800/1000 48 00.

© SZ vom 27.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: