Mehrwertsteuer:Von Pornoheften und Zuchtpferden

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Wer in edle Reittiere oder schmuddelige Hefte investieren will, muss sich über die geplante Steuererhöhung keine Sorgen machen: Kuriose Ausnahmen bleiben erhalten.

Für allerlei eher exotisch anmutende Güter gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, mit dem eigentlich Grundgüter und Produkte, die dem Gemeinwohl dienen, subventioniert werden sollen.

Schnäppchen: Zuchtpferde zählen weiterhin zu den subventionierten Gütern, Medikamente dagegen nicht. (Foto: Foto: dpa)

Aber zählen diese Produkte oder Süßigkeiten wirklich zur Grundversorgung und dienen am Kiosk erwerbliche Porno-Hefte der Allgemeinheit, während Babywindeln und Arzneimittel von 2007 an mit 19 Prozent besteuert werden sollen?

Ein Blick in das Gesetzbuch zeigt: Neben Lebensmitteln, Nahverkehrtickets, Kulturveranstaltungen oder Büchern werden auch Produkte begünstigt, bei denen die Staatshilfen schwer nachvollziehbar sind. Die Liste subventionierter Waren reicht von 1a) "Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde" bis 54c) "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert".

Pornohefte und Lebensmittel ja, Getränke nein

Daneben gibt es Bereiche, die ganz von der Steuer ausgeschlossen sind, wie Arztbesuche, Bankdienstleistungen oder Mieten. "Ein System steckt da nicht dahinter", sagt Stefan Walter vom Bund der Steuerzahler. Besonders kurios sei, dass Lebensmittel begünstigt sind, Getränke - mit Ausnahme von Leitungswasser - jedoch voll besteuert werden. Oder dass Arztbesuche steuerfrei sind, aber der Patient für Medikamente bald 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen soll.

Das heutige Steuersystem wurde 1968 mit dem Wandel der "Allphasen- Bruttoumsatzsteuer" zur Mehrwertsteuer eingeführt. Der Normalsatz betrug damals 10 Prozent, der ermäßigte 5 Prozent. Die geplante Erhöhung auf 19 Prozent wäre bereits der siebte Anstieg in 38 Jahren.

Zählen Schnittblumen zu den Lebensmitteln?

Weniger Änderungswillen zeigten Politiker bei der Liste subventionierter Güter. Die wurde laut Steuerzahlerbund "ab und an ergänzt und dadurch immer unsystematischer". Dass Zuchtpferde oder Schnittblumen begünstigt würden, hänge wohl damit zusammen, dass Haustiere und Nutzpflanzen zum Lebensmittelbereich zählten und die Grenzen immer großzügiger gezogen worden seien.

"Jahrzehntelang hat sich niemand um unser Steuersystem gekümmert", sagt auch der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel. "Nur weil Bücher und Zeitschriften im Land der Dichter und Denker für jedermann bezahlbar sein sollen, müssen davon noch lange nicht die Verleger von Pornoheften profitieren", kritisiert der Bremer Ökonom.

Auch die Steuerfreiheit bei den Bankdienstleistungen sei nicht mehr gerechtfertigt. "Die geht noch auf die Ära der Lohntüten in den 60er Jahren zurück, als Bankleistungen noch keine Massengeschäfte waren."

EU-Regelung mit beliebigen nationalen Ausnahmen

Bei dem jährlichen Umsatzsteueraufkommen von rund 140 Milliarden Euro entfallen 91 Prozent auf den Normalsatz von bislang 16 Prozent und 9 Prozent auf den ermäßigten Satz. In der EU gilt für alle Mitgliedstaaten ein Mindestregelsatz von 15 Prozent. "Die ermäßigten Güter können von den einzelnen Ländern beliebig bestimmt werden und weichen deutlich voneinander ab", erklärt Hickel.

Vorbildlich sei beispielsweise Großbritannien, wo Arzneimittel, Bücher und bestimmte Lebensmittel komplett von der Steuer befreit würden. "Aber anstatt sich ein Beispiel an der Nachbarinsel zu nehmen, werden bei uns lieber Schnittblumen subventioniert", sagt der Experte.

"Da traut sich keiner ran"

Natürlich wüssten die Politiker, dass einige Produkte zu Unrecht begünstigt würden. "Da traut sich aber keiner ran, weil sonst die Lobbyisten in Rudeln auftreten." Mehrere Vorstöße von Noch-Finanzminister Hans Eichel (SPD) scheiterten in den vergangenen Jahren an der Opposition.

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD stand unter anderem die Streichung der Subvention für Schnittblumen zur Diskussion. Der Protest der Lobbyisten kam umgehend: 27 000 Jobs würden wegfallen, rechnete der Zentralverband Gartenbau dramatisch vor. Die Koalitionäre hatten zudem erwogen, die Verbraucher mit einem Fünf-Prozent-Satz für Lebensmittel zu entlasten. Auch daraus wurde nichts. Die Liste ermäßigter Güter blieb mal wieder unangetastet.

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