ThyssenKrupp betonte, der Erwerb erfolge zur Abwendung eines schweren unmittelbar bevorstehenden Schadens. Durch den Kauf sollten drohende Restriktionen für den uneingeschränkten Marktzugang von Unternehmen des ThyssenKrupp-Konzerns in den USA auf Grund einschlägiger US-Gesetze vermieden und gravierende wirtschaftliche Einbußen im US-Geschäft abgewendet werden.
Die Islamische Republik Iran war bislang nach der Alfred Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die knapp ein Fünftel der Anteile hält, der zweitgrößte Anteilseigner bei ThyssenKrupp. Durch den Kauf sinkt nun die Beteiligungsquote der IFIC Holding, in der der Iran seinen Aktienbesitz gebündelt hat, von knapp 7,8 auf unter fünf Prozent.
Der Erwerb der Aktien ist für ThyssenKrupp nach eigenen Angaben - vor Steuern - ergebnisneutral. Der Konzern werde die Aktien zunächst halten und beabsichtige, sie mittelfristig in marktschonender Weise wieder in Umlauf zu bringen.