Managergehälter:Union will Gesetz nicht blockieren

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Das rot-grüne Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern kommt möglicherweise doch noch vor den Neuwahlen. Die Union signalisierte während der ersten Lesung im Bundestag ihre Zustimmung.

"Wir sind zu vernünftigen Lösungen bereit", sagte der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings. Auch die unionsregierten Länder im Bundesrat könnten nach einem Bericht des Handelsblatt das Vorhaben mittragen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, hält den Regierungsentwurf für Zustimmungsfähig. (Foto: Foto: dpa)

Damit geht die CDU/CSU auf Distanz zur FDP, die einen Alternativentwurf in das Parlament einbrachte. Beide Initiativen wurden zunächst an die zuständigen Bundestagsauschüsse weitergeleitet.

Der rot-grüne Text sieht vor, dass die Firmen im Anhang zum Jahresabschluss ab dem Geschäftsbericht 2006 für jedes Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge namentlich angeben. Die Aktionäre können die Manager allerdings von dieser Informationspflicht befreien.

Transparenz als Aktionärsschutz

Mit dem Entwurf reagiere die Bundesregierung auf die Tatsache, dass die meisten an der Börse gehandelten Unternehmen nicht ihrer Selbstverpflichtung zur Veröffentlichung individueller Managergehälter nachkämen, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Ziel des Entwurfs sei eine Stärkung der "Kontrollrechte der Aktionäre", nicht die Erfüllung eines Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit. Zypries appellierte an die Opposition, den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Die Chance dafür bestehe, sagte Krings der Nachrichtenagentur AFP.

Ihre Zustimmung macht die Unionsfraktion allerdings von Zugeständnissen von Rot-Grün abhängig. So müsse die Regelung zu den erfolgsbezogenen Gehaltsteilen präzisiert werden. Auch die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs müsse noch einmal erörtert werden. "Wir geben keinen Blankoscheck, aber wir werden uns konstruktiv mit dem Thema befassen", kündigte Krings an.

Nur noch wenig Änderungsbedarf sieht stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU): "Für mich ist der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zustimmungsfähig", sagte Bosbach dem Deutschlandradio Kultur. "Ich gehe davon aus, dass die Union dem Entwurf grundsätzlich zustimmen wird."

Auch die unionsregierten Länder im Bundesrat sind nach einem Bericht des Handelsblatt offenbar bereit, das Vorhaben mitzutragen. Sie halte eine Offenlegung der Bezüge von Managern für notwendig, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk der Zeitung. Es gehe darum, eine Neiddebatte zu vermeiden und stattdessen Transparenz zu bieten.

Bundesrat kann verzögern

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, allerdings kann das Ländergremium den Vermittlungsausschuss anrufen und es damit verzögern.

Soll das Gesetz noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden, müssen sich Bundestag und Bundesrat nun mit ihren Beratungen beeilen. Theoretisch könnte der Entwurf in der nächsten Bundestags-Sitzungswoche vom 13. bis 17. Juni beraten und in der übernächsten ab 27. Juni verabschiedet werden, sagte Krings. Einen "Parforceritt" auf "Kosten der Qualität" schloss er allerdings bereits aus. "Wir wollen keinen Schnellsschuss."

Der FDP-Rechtsexperte Rainer Funke kritisierte die Regierungspläne erneut als "Eingriff in die Aktionärsrechte". Zugleich wies er Spekulationen zurück, seine Partei könnte die Einführung der Offenlegungspflicht absichtlich verzögern. Die FDP erwarte allerdings "ein ordentliches parlamentarisches Verfahren", betonte Funke.

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