Lohndumping:Gleicher Job, gleicher Lohn

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Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll den Kommunen mehr Spielraum geben. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Wer im EU-Ausland arbeitet, soll bezahlt werden wie Einheimische - allerdings erst nach zwei Jahren.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Die Europäische Kommission will entschieden gegen Lohndumping vorgehen: Unternehmen, die Arbeitnehmer etwa aus osteuropäischen EU-Staaten nach Deutschland entsenden, sollen höhere Löhne zahlen. Wer länger als zwei Jahre im EU-Ausland beschäftigt ist, muss anschließend den heimischen Arbeitskräften gleichgestellt werden. Die Vorschläge sind Teil einer Reform der Entsende-Richtlinie. Die Brüsseler Behörde stellte diese am Dienstag unter dem Motto "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" vor. Besonders Arbeitnehmer aus Osteuropa sollen davon profitieren.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist laut EU-Kommission nämlich nicht gegeben. Entsandte Arbeitnehmer würden in Hochlohn-Ländern wie Deutschland, Frankreich und Dänemark für die gleiche Arbeit deutlich geringer entlohnt als Einheimische. Im Straßenbau betrage die Lohndifferenz etwa in Belgien bis zu 50 Prozent. So könne es für einheimische und ausländische Anbieter keine gleichen Wettbewerbsbedingungen geben.

Gewerkschaftler kritisieren, dass die Regelung erst nach zwei Jahren greift

Die Zahl der entsandten Arbeiter ist laut EU-Kommission in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2014 waren es 1,9 Millionen Menschen - 600 000 mehr als im Jahr 2010. Sollte sich die derzeitige Wachstumsrate fortsetzen, werde die Zahl in den kommenden zwei Jahren auf drei Millionen steigen. Fast die Hälfte aller entsendeten Arbeitnehmer sind im Baugewerbe beschäftigt. Die meisten von ihnen arbeiten in Deutschland, Frankreich und Belgien.

Die EU-Kommission hatte das Ziel eines einheitlichen Lohns für gleiche Arbeit zu einem der wichtigsten Punkte ihres Arbeitsprogramms erklärt. Doch nach starkem Widerstand aus osteuropäischen Mitgliedsstaaten schwächte sie ihr Vorhaben ab. Nun soll das neue Lohn-Prinzip erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gelten. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein entsandter Arbeiter kurz vor Ablauf der Frist durch einen neuen Arbeiter ersetzt wird. Zuvor haben Arbeitnehmer schon jetzt einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn oder eine in Tarifverträgen vorgeschriebene Bezahlung. Darüber hinaus sollen sie auch ein Recht auf sämtliche Zusatzleistungen bekommen.

Beispiel: Ein Bauarbeiter, der nach Belgien entsendet wurde, muss den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Je nach Tätigkeit liegt dieser zwischen etwa 13 und 19 Euro pro Stunde. Darüber hinaus hat der Beschäftigte noch Anrecht auf Vergütungen, die im allgemeingültigen Tarifvertrag für das Baugewerbe geregelt sind: eine Zulage bei schlechtem Wetter, ein Geldzuschuss für besondere Arbeiten, eine Mobilitätszulage sowie eine Zulage für das Tragen von Werkzeugen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", kritisierte aber die Zwei-Jahres-Begrenzung. Diese liefe in der Praxis ins Leere, weil damit nur ein geringer Anteil der Betroffenen erfasst werde. 90 Prozent aller Entsendungen im Bausektor dauern nach DGB-Angaben nur weniger als ein halbes Jahr. Diese würden von der neuen Regelung nicht profitieren. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kommissionsvorschlag noch zustimmen.

© SZ vom 09.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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