Lexikon der geschlossenen Fonds (13):Steuerabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen: Erwirtschaften deutsche Anleger Einnahmen im Ausland, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land, wo die Abgaben an den Fiskus fällig sind.

Von Markus Gotzi

Mieteinnahmen aus den USA zum Beispiel werden in den USA versteuert. Auch Kanada besitzt auf Grund des so genannten Belegenheitsprinzips das Besteuerungsrecht für Fondsimmobilien.

Diese Regelung erweist sich für die Anleger günstiger als eine Besteuerung in Deutschland, weil die Sätze im Ausland in der Regel günstiger sind.

In den USA zum Beispiel können Anleger einen Grundfreibetrag nutzen, der im vergangenen Jahr 3100 Dollar betrug. Der anschließende Eingangstarif beginnt bei zehn Prozent und steigt bis auf 35 Prozent an.

Progessionsvorbehalt

In Deutschland beeinflussen im Ausland versteuerte Einkommen über den Progressionsvorbehalt die Abrechnung mit dem Finanzamt. Dabei wird der in Deutschland anzuwendende Steuersatz so ermittelt, als ob die Auslandseinkünfte in der Bundesrepublik steuerpflichtig wären.

Anschließend wird der so ermittelte, höhere Satz aber nur auf das übrige, im Inland zu versteuernde Einkommen angewendet - ohne den ausländischen Anteil.

© SZ vom 29.01.05 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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