Lexikon der geschlossenen Fonds (6):Eneuerbare Energien

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 in Kraft. Es regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne gewonnen wird.

Von Jan Müller

Die Versorgungsunternehmen sind dem Gesetz nach verpflichtet, den Öko-Strom in ihr Netz einzuspeisen und einen erhöhten Preis dafür zu bezahlen. Wie teuer der Sonnenstrom aus den Solaranlagen ist, bestimmt seit dem 1. Januar dieses Jahres das Photovoltaik-Vorschaltgesetz.

Grundvergütung

So bekommen die Erzeuger 20 Jahre lang eine Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Sind die Solarzellen auf Haus- und Hallendächern angebracht, erhöht sich der Preis um bis zu 11,7 Cent. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für Anlagen an der Fassade.

Die Netzbetreiber legen die erhöhten Kosten auf alle Stromkunden um. Sie zahlen für den Saft aus der Steckdose eine bundesweite Umlage von rund 0,35 Cent pro Kilowattstunde. Ziel des EEG ist es, den Anteil des Öko-Stroms am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln.

© SZ vom 06.11.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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