Lebensmittel:Nach Belieben abgepackt

Die 100-Gramm-Tafel Schokolade und der Ein-Liter-Tetrapack Orangensaft - seit diesem Samstag sind diese Verpackungsgrößen nicht mehr vorgeschrieben. Verbraucherschützer warnen vor versteckten Preiserhöhungen.

Schokolade in der 95-Gramm-Tafel oder das Tafelwasser im 1,2-Liter-Tetrapack: Was bisher verboten war, könnte in deutschen Supermärkten bald zum Alltag gehören. Auf Druck der Europäischen Union fallen viele Vorschriften ab (dem heutigen) Samstag weg.

Schokolade in der 100-Gramm-Packung: Diese Einheitsgröße ist nicht mehr vorgeschrieben. (Foto: Foto: ddp)

Hersteller hoffen, sich so besser auf die Nachfrage von Verbrauchergruppen wie Singles einstellen zu können. Dagegen befürchten Verbraucherschützer, dass die Liberalisierung zu versteckten Preiserhöhungen führen könnte.

Theoretisch können ab sofort sogar 0,005 bis 10 Liter Wasser abgefüllt werden. Bei Fruchtsäften, Milch oder Bier ist mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie dieselbe Bandbreite möglich. Wein, Sekt und Spirituosen sind dagegen nicht freigegeben. Bei Zuckerpackungen sind künftig zwischen 100 Gramm und 5 Kilogramm zulässig.

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Der Deutsche Getränke-Einzelhandel rechnet aber bei Mehrwegflaschen nicht mit gravierenden Änderungen, weil Flaschen, Kästen und Abfüllanlagen teuer umgestellt werden müssten. Beim Einweg sind neue Flaschengrößen wahrscheinlicher.

Verbraucherschützer befürchten, dass etwa Discounter ihre Preisgrenzen halten wollen und einfach weniger Inhalt abfüllen.

Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Hamburg wird die Masche schon bei Lebensmitteln wie Süßigkeiten oder Frühstücksflocken und anderen Produkten angewandt.

Der Handel hält die Änderung dagegen für verbraucherfreundlich und will die Größen besser auf bestimmte Käufer wie Singles oder Ältere abstimmen.

Verbandsvertreter empfehlen den Verbrauchern, auf die Grundpreisangaben für die Kosten je Kilo oder Liter zu achten. Das empfehlen auch Verbraucherschützer, die aber beklagen, dass diese Angaben oft fehlen.

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