Die 100-Gramm-Tafel Schokolade und der Ein-Liter-Tetrapack Orangensaft - seit diesem Samstag sind diese Verpackungsgrößen nicht mehr vorgeschrieben. Verbraucherschützer warnen vor versteckten Preiserhöhungen.
Schokolade in der 95-Gramm-Tafel oder das Tafelwasser im 1,2-Liter-Tetrapack: Was bisher verboten war, könnte in deutschen Supermärkten bald zum Alltag gehören. Auf Druck der Europäischen Union fallen viele Vorschriften ab (dem heutigen) Samstag weg.
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Schokolade in der 100-Gramm-Packung: Diese Einheitsgröße ist nicht mehr vorgeschrieben. (© Foto: ddp)
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Hersteller hoffen, sich so besser auf die Nachfrage von Verbrauchergruppen wie Singles einstellen zu können. Dagegen befürchten Verbraucherschützer, dass die Liberalisierung zu versteckten Preiserhöhungen führen könnte.
Theoretisch können ab sofort sogar 0,005 bis 10 Liter Wasser abgefüllt werden. Bei Fruchtsäften, Milch oder Bier ist mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie dieselbe Bandbreite möglich. Wein, Sekt und Spirituosen sind dagegen nicht freigegeben. Bei Zuckerpackungen sind künftig zwischen 100 Gramm und 5 Kilogramm zulässig.
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Der Deutsche Getränke-Einzelhandel rechnet aber bei Mehrwegflaschen nicht mit gravierenden Änderungen, weil Flaschen, Kästen und Abfüllanlagen teuer umgestellt werden müssten. Beim Einweg sind neue Flaschengrößen wahrscheinlicher.
Verbraucherschützer befürchten, dass etwa Discounter ihre Preisgrenzen halten wollen und einfach weniger Inhalt abfüllen.
Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Hamburg wird die Masche schon bei Lebensmitteln wie Süßigkeiten oder Frühstücksflocken und anderen Produkten angewandt.
Der Handel hält die Änderung dagegen für verbraucherfreundlich und will die Größen besser auf bestimmte Käufer wie Singles oder Ältere abstimmen.
Verbandsvertreter empfehlen den Verbrauchern, auf die Grundpreisangaben für die Kosten je Kilo oder Liter zu achten. Das empfehlen auch Verbraucherschützer, die aber beklagen, dass diese Angaben oft fehlen.
(sueddeutsche.de/AP/pak)
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Sie haben Recht! Aber Schokolade ess ich trotzdem :-)
Wenn die Schokolade anstatt 100g nur noch 90g wiegt?
Na, was machen Sie denn, wenn das 100g-Stück anstatt 1,50 nun 1,65 kostet? Entweder eine andere kaufen, oder weniger essen.
Und was die EU betrifft: Ich würde mir auch eine andere, weniger bürokratische EU wünschen, aber gerade was Verbraucherschutz betrifft, verdanken wir der EU einiges. Man denke nur mal an die Roaminggebühren, oder den Abbau von Zollschranken... etc.
Aber was soll sie auch tun? Legt sie Regeln fest, wie die Ware im Handel auszusehen hat (siehe Bananen, Gurken), schimpft man sie ein "Bürokratiemonster", baut sie solche Regeln ab (siehe oben), isses auch nicht recht.
Aber was will man machen wenn es die Tafel Schokolade nur noch in 90 Gramm statt den bisher 100 Gramm gibt und der Preis aber gleich bleibt? Da ist man doch ganz schnell ganz Machtlos, oder?
PS: Da soll sich noch einer wundern warum die EU von den Bürgern nur als riesen Bürokratiemonster sehen. Für die VERBRAUCHER hat die EU bisher eher Nachteile gebracht... leider!
... auf den sog. "Grundpreis" zu achten, der den Preis pro kg bzw. 100g angibt, und der sich leicht (ganz ohne Taschenrechner) vergleichen lässt?
Wer das bisher noch nicht getan hat, ist auch nach der alten Regelung tausendfach über's Ohr gehauen worden, da wird sich wenig ändern.
Und wenn der Händler diese Angabe öfters "vergisst", freut sich Ihr freundliches Gewerbeaufsichtsamt über einen netten Anruf; Oder auch eine e-Mail.