Landgericht:Rüffel für die Deutsche Bank

Das Landgericht Frankfurt hat mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung für nichtig erklärt: darunter auch die Entscheidung, keine Dividende auszuschütten.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt hat Deutschlands größtes Geldhaus für seine Dividenden- und Vergütungspraxis gerügt sowie mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung 2016 für nichtig erklärt. In dem Urteil vom 15. Dezember (AZ: 3-5 O 154/16) bezeichnete das Gericht den Beschluss zur Gewinnverwendung als fehlerhaft. Die Hauptversammlung (HV) war dem Vorschlag der Bank gefolgt, angesichts des Milliardenverlustes keine Dividende auszuschütten. Das Gericht befand nun, die Bank hätte sehr wohl eine Mindestdividende von vier Prozent des Grundkapitals ausschütten müssen. Dadurch wäre ihre "Lebens- und Widerstandsfähigkeit" nicht gefährdet gewesen. Außerdem hätte der Aufsichtsrat - angesichts der ausgefallenen Mindestdividende - zumindest auf die "Reduzierung der Vorstandsvergütung" hinwirken müssen. Der Vorstand habe lediglich auf den Bonus verzichtet. Für nichtig erkläre das Gericht außerdem die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Geklagt hatte eine Gruppe kritischer Aktionäre. Schwerwiegende Folgen hat das Urteil vorerst aber nicht, da die Bank die Beschlüsse bei der nächsten HV nachholen kann. Trotzdem wird sie wohl dagegen vorgehen. "Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und behalten uns vor, in Berufung zu gehen", sagte ein Sprecher.

© SZ vom 23.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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