Ladenschlussgesetz:Öffnungszeiten sollen Ländersache werden

Die Bundesländer sind ihrem Ziel einer weitgehenden Freigabe der Ladenöffnungszeiten einen entscheidenden Schritt näher gekommen.

Der Bundesrat hat einen neuen Anlauf zur Freigabe der Ladenschlusszeiten in Deutschland unternommen.

Mit Arbeitsschutz habe das Ladenschlussgesetz nichts zu tun, meint die CDU. (Foto: Foto: AP)

Parteiübergreifend stimmten die Länder am Freitag für einen Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, wonach die Kompetenzen für die Regelung der Öffnungszeiten auf die Bundesländer übertragen werden sollen.

Die meisten Länder streben eine völlige Freigabe der Zeiten unter der Woche an, auch Lockerungen der Sonntagsvorschriften werden erwogen. Mit dem Bundesratsbeschluss wird der Bundestag aufgefordert, das Gesetz zum Ladenschluss entsprechend zu ändern.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) forderte aber, zunächst die Beratungen der Föderalismuskommission von Bund und Ländern abzuwarten.

Für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet seien einheitliche Ladenschlusszeiten nicht erforderlich, argumentierte Baden-Württembergs Sozialministerin Tanja Gönner (CDU).

Entscheidend für kürzere oder längere Öffnungszeiten seien die örtlichen Verhältnisse. "Sollen die Händler doch selbst entscheiden, wie lange sie etwa ihre Geschäfte vor Weihnachten öffnen."

Die Argumente der "Reformbremser" könnten nicht überzeugen. Mit Arbeitsschutz habe das Ladenschlussgesetz nichts zu tun, sagte Gönner.

Clement signalisierte Bereitschaft, die Zuständigkeit für den Ladenschluss auf die Länder zu übertragen. Zunächst müssten aber noch die Beratungen der Föderalismuskommission von Bund und Ländern abgewartet werden, sagte der Minister.

Der Bericht werde im Dezember erwartet. Vermutlich noch in diesem Jahr sei zu erwarten, dass "die entsprechenden Entscheidungen fallen", sagte Clement in der Länderkammer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits festgestellt, dass eine "grundlegende Neukonzeption" der Ladenöffnungszeiten Sache der Länder sei.

Derzeit gilt bundesweit die Regelung, dass Geschäfte täglich außer sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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