In Deutschland ist penibel geregelt, wann ein Geschäft geöffnet sein darf - und wann nicht.
Die Faustregel ist: An Sonn- und Feiertagen müssen alle Geschäfte geschlossen sein, und zwischen 20 Uhr abends und sechs Uhr morgens läuft auch nichts.
Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen - auch, weil der Ladenschluss nicht bundeseinheitlich geregelt ist. In Bildern.
Obwohl ausgerechnet die katholische Kirche eine Verfassungsbeschwerde gegen den Sonntagsverkauf in Berlin eingereicht hatte, profitiert sie selbst von den Ausnahmeregelungen: Sowohl in Kur- als auch an Wallfahrtsorten mit starkem Fremdenverkehr ist der Verkauf von Früchten, Getränken, Badegegenständen und Devotionalien für acht Stunden an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr erlaubt.
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