Kreditkartengebühren:Die Falle vor dem letzten Klick

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Endlich angekommen. Reiseportale im Internet versprechen günstige Preise. Doch die Gebühren sind oft undurchsichtig. (Foto: Kydodo News/AP)

Wer im Internet eine Reise bucht, macht immer wieder eine üble Erfahrung: Auf ein vermeintlich günstiges Angebot schlägt das Buchungsportal am Ende noch ein happiges Zusatz-Entgelt drauf. Doch bald ist es damit vorbei.

Von Harald Freiberger

Die Münchnerin Ellen Wellinger will an Ostern ein paar Tage in Wien verbringen. Das Hotel suchte sie in der vergangenen Woche über ein Buchungsportal im Internet. Das dauerte eine Zeitlang, doch irgendwann fand sie ein günstiges Angebot. Sie klickte sich mühsam bis zum Schluss durch, es ging nur noch ums Bezahlen, sie gab ihre Kreditkartennummer ein, da poppte die Nachricht auf: Fürs Zahlen mit Visacard werden 30 Euro Zusatzgebühr fällig.

"Ich habe mich sehr darüber geärgert", sagt Wellinger, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Man bot ihr an, über den Online-Bezahlservice Paypal zu zahlen, das sei kostenlos - doch das wollte sie nicht. Weil sie aber schon so viel Zeit investiert hatte, stimmte sie schließlich murrend zu, mit Visa zu zahlen. Die Wien-Reise wird damit deutlich teurer - der Gegenwert eines Wiener Schnitzels und eines Vierterls Wein ist schon mal weg.

Das Buchungsportal aber hat damit sein Ziel erreicht, denn die Praxis hat Methode. "Es kommt häufig vor, dass im Internet anfangs ein günstiger Preis ausgewiesen wird, und dann kommen nach und nach noch Entgelte drauf", sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Besonders in der Reisebranche sei diese Unsitte eingerissen. Und besonders beliebt sei das sogenannte "surcharging", also die Zusatzbelastung für das Bezahlen. Pauli hält es für "ein Unding, dass man fürs Bezahlen auch noch gesondert bezahlen soll".

Der Verbraucherschützer hat aber eine gute Nachricht für Online-Käufer wie Ellen Wellinger: In absehbarer Zeit wird es mit dieser Unsitte vorbei sein - zumindest wenn es sich um ein Portal mit Sitz in der EU handelt. Es gibt dafür auch schon ein genaues Datum: Ab 13. Januar 2018 dürfen Buchungsportale fürs das Bezahlen kein Extra-Entgelt mehr kassieren. Dann muss Deutschland nämlich die sogenannte "Zweite Zahlungsdiensterichtlinie" der EU umsetzen, in der es vorgeschrieben ist: Alle "üblichen Zahlungsverfahren" müssen kostenfrei sein. Dazu zählt das Zahlen mit Kreditkarte ebenso wie per Lastschriftverfahren oder per Überweisung auf Rechnung. Nach derzeit gültigem Recht müssen Anbieter nur eines dieser Verfahren gebührenfrei anbieten. Sie können also für Kreditkarten etwas verlangen, weil sie ja zum Beispiel das Lastschriftverfahren gratis anbieten. Das neue Gesetz gilt auch für den stationären Handel, also für alle Ladengeschäfte. Dort ist das "surcharging" aber bei weitem nicht so stark verbreitet.

"Mit dem neuen Gesetz können Online-Anbieter ihre Kunden auch nicht mehr so leicht in ein Bezahlverfahren drängen, das vielleicht für sie selbst günstig ist, in dem die Kunden aber gar nicht sein wollen", sagt Pauli. Auch das sei nämlich eine weit verbreitete Unsitte.

"Für den Verbraucherschutz ist das neue Gesetz eine große Errungenschaft, wir sind froh, dass wir den alten Zustand bald los sind", sagt Pauli. Die Zusatz-Entgelte seien nämlich gerade bei Internet-Portalen ein sehr beliebtes Mittel, um über den wahren Endpreis hinwegzutäuschen. Grundsätzlich werde der Preiswettbewerb in der EU über Endpreise geführt, an dieser Stelle sei dies aber aufgeweicht worden. Schließlich sei es nicht die Aufgabe des Verbrauchers, die Preise der einzelnen Bestandteile eines Produktes gegeneinander abzuwägen. Es sei umgekehrt Aufgabe des Verkäufers, die einzelnen Bestandteile zu kalkulieren und einen wettbewerbsfähigen, vergleichbaren Endpreis zu bilden.

Ellen Wellinger sieht bei künftigen Hotel-Buchungen im Internet also gleich, wie teuer sie ein Zimmer am Ende kommt. "Ich kann dann vorher entscheiden, ob es sich für mich lohnt weiterzuklicken und brauche mich nicht am Ende frustrieren zu lassen", sagt sie.

Weniger glücklich sind Verbraucherschützer dagegen mit anderen Bestandteilen der Zahlungsdiensterichtlinie. Das gilt besonders für die Kosten des Girokontos - ein Bereich, in dem seit einiger Zeit besonders viel Bewegung ist: Weil sie unter den niedrigen Zinsen leiden, drehen Banken an der Gebührenschraube, wo immer es geht. Viele Institute haben ihre Modelle für das Girokonto auch komplett umgestellt: Sehr beliebt ist es etwa, unterschiedliche Modelle anzubieten: eines mit einer hohen monatlichen Grundgebühr von rund zehn Euro, bei dem einzelne Transaktionen wie Überweisungen per Papier oder Barabhebungen am Schalter kostenlos sind; ein anderes Konto mit niedrigerer Gebühr, bei dem aber jede Transaktion zusätzlich kostet; und ein oft kostenloses Online-Konto, bei dem der Kunde alles selber macht: Überweisungen, Daueraufträge etc.

Auch Banken drehen an der Gebührenschraube. Verträge ändern sie einfach

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Banken "die Verträge für das Girokonto oftmals komplett umstellen, ohne dass Verbraucher dem ausdrücklich zustimmen müssen". Bankkunden könnten sich deshalb nicht mehr darauf verlassen, dass ein Kontomodell bestehen bleibt, für das sie sich entschieden haben. "Wenn Verbraucher mit ihrem Konto nicht mehr zufrieden sind, beispielsweise wegen Preiserhöhungen, können sie auch weiterhin mit dem Wechsel zu einem anderen Konto kontern", sagt Pauli. Der Wechsel sei aber sinnlos, wenn Bankkunden sich nicht dauerhaft auf grundsätzliche Eigenschaften ihres Kontos verlassen könnten.

Die Verbraucherschützer fordern von der Bundesregierung, die die Zahlungsdiensterichtlinie umsetzt, dass Banken Verträge nur anpassen dürfen sollen, wenn sich im Zahlungsverkehr allgemein Wesentliches ändert. Wollten sich Banken in den Geschäftsbedingungen weitere Anpassungen vorbehalten, müssten sie diese klar und transparent benennen. "Grundsätzliche Änderungen am Vertrag sollen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden möglich sein", fordert Pauli.

© SZ vom 08.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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