Kommentar zum Hartz-Prozess:Ein Deal, kein Urteil

Ein schaler Nachgeschmack bleibt: Im Prozess gegen Peter Hartz halten sich die Beteiligten am Landgericht Braunschweig an den ausgehandelten Deal. Gerecht ist das nicht.

Heribert Prantl

Es mag sein, dass Peter Hartz wirklich keine höhere Strafe verdient hat; es mag sein, dass sein Geständnis der Wahrheit entspricht und dass auch in einem langen Verfahren nicht mehr aufzuklären gewesen wäre; es mag sein, dass ihm Unrecht geschieht, weil eine unselige Sozialgesetzgebung, die seinen Namen trägt, in dieses Strafverfahren hineingerührt worden ist.

Peter Hartz fährt nach dem Prozess in seinem Wagen weg. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon. (Foto: Foto: ddp)

Vielleicht hätte er deswegen gar Strafmilderung verdient, weil die Prangerwirkung des Prozesses so noch größer war als ohnehin.

Es bleibt ein schaler Nachgeschmack - wie bei allen sogenannten Deals, die in letzter Zeit gerade das Tun von Managern oft mit strafrechtlichen Samthandschuhen angefasst haben; eine ordentliche Beweisaufnahme in einer ordentlichen Hauptverhandlung, wie sie der Öffentlichkeit geschuldet ist, gibt es immer weniger. Strafrechtliche Probleme bleiben ungeklärt.

Ein gedealtes Verfahren produziert keine Ergebnisse mehr, die es ermöglichen, das Urteil für gerecht zu halten: Dieses wurde im Landgericht Braunschweig zusammengeschraubt wie der Phaeton in der gläsernen Fabrik von Dresden.

Genaugenommen hätten Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwältin das Urteil zusammen mit den Richtern unterschreiben müssen - es handelt sich nicht mehr um ein Urteil im eigentlichen Sinn, sondern um einen Vergleich: Geständnis gegen ausgehandelte Strafe.

Es sei dies, so heißt es, die Zukunft des Strafprozesses - schnell, sauber, komplikationsfrei. Und wie um dies zu bestätigen, hat die Bundesjustizministerin am Tag des Hartz-Urteils ein Deal-Gesetz vorgestellt. Es beschleunigt die Verwandlung des Strafgesetzbuchs in ein Handelsgesetzbuch. Das mag die Gerichte entlasten. Das belastet aber das Recht.

© SZ vom 26.1.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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