Kommentar:Die Verfehlungen des Peter Hartz

Hartz hat alle Anklagepunkte eingestanden und damit Aussicht auf eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Das mag vielen allzu mild erscheinen. Ihnen geht es aber in erster Linie nicht um eine angemessene Strafe für die Untreuevorwürfe.

Marc Beise

Den meisten Menschen in Deutschland, die Peter Hartz im Knast sehen wollen, ist sein Tun und Lassen bei Europas größtem Autokonzern VW ziemlich egal.

Peter Hartz (Foto: Foto: AP)

Sie nehmen den Namensträger der ungeliebten Arbeitsmarktreformen aus der Ära der Schröder-Agenda 2010 ins Visier. Woran man schon sieht, dass der Prozess in Braunschweig nicht mit normaler Elle gemessen werden kann.

Dort aber geht es nicht um Wirtschaftspolitik - und es geht nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung auch nicht um die süffigen Frauengeschichten, für die sich der Boulevard interessiert. Es geht um Untreue und Begünstigung in zahlreichen Fällen, um nicht genehmigte Sonderzahlungen an den VW-Betriebsratschef, allerdings auch um dessen brasilianische Freundin.

Hartz hat all dieses eingestanden und damit Aussicht auf ein mildes Urteil: bis zu zwei Jahre Haft, aber auf Bewährung. Eine Geldstrafe von mehreren hunderttausend Euro, die den früheren Topmanager belasten, aber nicht arm machen wird.

Für Hartz, der einst ein Star war und tief gefallen ist, mag das Strafe genug sein; öffentlich abgeurteilt ist er ohnehin. Auch sind Absprachen zwischen Anklage und Verteidigung in Wirtschaftsverfahren nicht ungewöhnlich.

Sie dienen entgegen mancher Vermutung nicht dazu, einen Täter davonkommen zu lassen, sondern der Vereinfachung komplizierter Sachverhalte.

Es bleibt das Staunen über die ganz besondere Spielart der Mitbestimmung, wie sie bei VW lange Zeit praktiziert worden ist, und die gegen jede Regel ordentlicher Geschäftsführung verstieß. Hartz hat dem Ansehen nicht nur der Manager, sondern auch den Gewerkschaften schweren Schaden zugefügt.

© Süddeutsche Zeitung vom 18.01.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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