Klage gegen Sparda Bank :Ärger über Preistricks

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Gratis oder nicht? Nicht immer ist den Kunden klar, welche Gebühren eine Bank oder Sparkasse erhebt. (Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa)

Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft dem Finanzinstitut vor, Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt zu haben.

Von Felicitas Wilke, München

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat ein Geldinstitut verklagt und zwei weitere abgemahnt, weil sie ihre Kunden nicht ausreichend über deren Rechte bei einer Preiserhöhung aufgeklärt haben sollen. "Bei den drei Kreditinstituten geht es darum, dass Kunden nicht über ihr nicht kostenfreies Kündigungsrecht informiert wurden", sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Führt eine Bank neue Gebühren ein, muss sie das ihren Kunden zwei Monate vorher auf dem Kontoauszug oder per Schreiben mitteilen und sie darauf hinweisen, dass sie nicht nur fristlos, sondern auch kostenfrei kündigen dürfen. Die Verbraucherzentrale versucht derzeit, mit zwei Instituten eine außergerichtliche Lösung auszuhandeln. Bereits verklagt wurde die Sparda Bank Berlin, weil sie sich Eichhorst zufolge nicht entgegenkommend zeigte. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Landgericht Halle.

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