Klage abgewiesen:Kerosin darf steuerfrei bleiben

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Die Bahn ist mit einer Klage gescheitert, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte. Die Lufthansa begrüßte das Urteil.

Kerosin darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Deutschland auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Deutsche Bahn scheiterte am Mittwoch mit einer Klage, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte.

Das Luxemburger Gericht erster Instanz entschied, es handele sich bei der Steuerbefreiung für Kerosin nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe, wie die Bahn argumentiert hatte. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass Flug- und Bahngesellschaften unterschiedlich behandelt würden. Die Klage sei unbegründet (Rechtssache T-351/02).

Die Bahn war vor Gericht gezogen, weil die EU-Kommission eine Untersuchung der Steuerfreiheit für Kerosin wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht abgelehnt hatte.

Direkter Konkurrenzkampf

Das bundeseigene Unternehmen hatte argumentiert, Schiene und Luftverkehr stünden mittlerweile in einem harten direkten Konkurrenzkampf. Es sei nicht einzusehen, dass Kerosin nicht besteuert werde.

Die Richter argumentierten, es handele sich bei der Steuerbefreiung nicht um eine nationale deutsche Entscheidung, sondern um die Umsetzung einer Richtlinie des EU-Ministerrates aus dem Jahr 1992.

"Die in Rede stehende Vorschrift ist daher nicht dem deutschen Staat zuzurechnen, sondern auf einen Rechtsakt des Gemeinschaftsgesetzgebers zurückzuführen." Das Gericht wies auch das Argument der Bahn zurück, Bahn und Fluggesellschaften böten eine "aus Verbrauchersicht austauschbare Dienstleistung" an und befänden sich in einer "vergleichbaren Lage".

Die "diskriminierende Behandlung" der Bahn sei objektiv nicht gerechtfertigt. Vielmehr entschied das Gericht, die Fluggesellschaften befänden sich "offensichtlich in einer anderen Lage" als die Bahnbetreiber. Luftverkehrs- und Eisenbahnverkehrsdienste "sind nicht vergleichbar im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes".

Ein Sprecher der Bahn sagte in Berlin, jetzt sei der deutsche Gesetzgeber am Zuge. Er könne mit dem geplanten Energiesteuergesetz, das bis zum Sommer verabschiedet werden soll, "bestehende Nachteile" für die Bahn abbauen. Dies sei eine politische und keine juristische Entscheidung.

Lufthansa: "Nicht vergleichbar"

Die Deutsche Lufthansa begrüßte das Urteil. "Wir halten es für eine richtige Entscheidung vor dem Hintergrund, dass die Bahn selbst ein großer Subventionsempfänger ist", sagte ein Lufthansa-Sprecher in Frankfurt. "Es ist positiv, dass die Richter anerkannt haben, dass Bahn und Luftverkehr nicht vergleichbar sind", sagte der LH-Sprecher.

Dagegen beklagte die Allianz Pro Schiene, die Entscheidung zementiere die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern. "Das ist ein Rückschlag für sämtliche Bemühungen um einen nachhaltigeren Verkehr", erklärte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene.

"Jetzt ist der Ball wieder bei der Bundesregierung. Die nationale Politik kann das Energiesteuergesetz ändern, so dass bestehende Wettbewerbsnachteile zu Lasten der Schiene abgebaut werden"

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