Kartellamt:Bahn-Tickets überall

Konkurrenzunternehmen der Deutschen Bahn sollen es künftig einfacher haben, ihre Fahrkarten im Bahnhof zu verkaufen. Zudem dürfen sie auch Fernverkehrstickets der Bahn verkaufen. Möglich macht das ein Verfahren des Kartellamtes.

Auf Druck des Bundeskartellamts erleichtert die Deutsche Bahn den Fahrkartenverkauf von Wettbewerbern. So werde der Verkauf von Tickets von Konkurrenzunternehmen in Bahnhofsläden vereinfacht, teilte das Bundeskartellamt mit. Bislang hätten Klauseln in Mietverträgen dies "weitgehend unmöglich gemacht". Zudem dürfen andere Nahverkehrsunternehmen an ihren Automaten künftig auch Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn verkaufen. Dies sei vor allem an Bahnhöfen wichtig, an denen die Deutsche Bahn selbst nicht halte, betonte das Kartellamt. Die Behörde hatte 2014 das Verfahren gegen die Bahn eingeleitet. Der Vorwurf: Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Es wurde nun eingestellt, weil die Bahn Zusagen machte. Dabei geht es auch um die Provisionen, die zwischen der Bahn und Wettbewerbern für den gegenseitigen Verkauf von Fahrkarten fällig werden. Sie sollen "vereinheitlicht und überwiegend gesenkt" werden, erklärte das Kartellamt. Bislang habe die Bahn Konkurrenten einen niedrigeren Provisionssatz gezahlt, als sie ihrerseits für den Verkauf fremder Tickets verlangt habe.

© SZ vom 25.05.2016 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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