Investmentbesteuerung:Auf die Kosten achten

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Verlockende Immobilienfonds: Dort ist künftig die Steuerbefreiung für Erträge besonders hoch. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Investmentfonds werden ab 2018 auch auf Fondsebene besteuert. Dafür sind die Erträge von Anlegern teilweise freigestellt. Was die Reform für Anleger bedeutet.

Von Christiane Kaiser-Neubauer

Das Jahr läuft für die Fondsbranche ausgezeichnet. Bald könnten sich die Geschäfte aber etwas trüben, denn 2018 stehen radikale Änderungen bei der Besteuerung für Fonds und börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) an. Diese betreffen ab 1. Januar nicht nur die Fonds selbst, sondern auch Anleger. Denn ab 2018 fällt die Steuerbefreiung für Fondsgesellschaften und Banken.

Für Altanlagen wird der versprochene Bestandsschutz gekippt

Fortan müssen die Anbieter auf inländische Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien 15 Prozent Körperschaftssteuer an den Fiskus abführen. Was die Anleger spüren werden, denn entsprechend weniger schütten die Fonds somit an sie aus. Die gute Nachricht: Die Anleger werden dadurch nicht unbedingt schlechter gestellt, denn der Gesetzgeber kommt ihnen mit einer Teilfreistellung von der Abgeltungssteuer entgegen. Diese soll eine Doppelbelastung verhindern und fällt je nach Fondsart unterschiedlich hoch aus. Bei Aktienfonds bleiben künftig 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Immobilienfonds 60 bis 80 Prozent und bei Mischfonds 15 Prozent. Zinsen und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren bleiben auf Fondsebene weiterhin steuerbefreit.

"Aus Anlegersicht ist es entscheidend, dass die meisten Privatanleger unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen werden als bisher", sagt Armin Schmitz, Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI. Finanzielle Auswirkungen erwartet auch Verbraucherschützer Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern für die Masse der Kleinanleger nicht.

Verlierer der Reform gibt es dennoch: "Vor allem Anleger, die vor 2009 in Investmentfonds investiert haben, müssen mit Nachteilen rechnen. Denn der Gesetzgeber verstößt nun gegen sein ursprüngliches Versprechen, dass Fonds-Altbestände nicht besteuert werden", sagt Larisch. Heißt konkret, der Bestandschutz wird gekippt und Wertsteigerungen dieser Altanteile sind ab 2018 steuerpflichtig.

Beim Fondsverkauf muss die Depotbank fortan automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer vom Gewinn abführen, der seit Anfang 2018 im Fonds entstanden ist. Im Gegenzug wird für diese Altanlagen ein neuer Freibetrag von 100 000 Euro pro Sparer eingeführt, um die Kleinanleger zu verschonen. Gewinne und Verluste können gegengerechnet werden, was das Erreichen der 100 000-Euro-Grenze verzögert. Trotz Fall des Steuerprivilegs sollten Anleger ihre Altanteile nicht rasch verkaufen. "Aus steuerlicher Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Im Gegenteil, wer diese bestandsgeschützten Alt-Anteile noch in diesem Jahr verkauft, verschenkt zumindest Teile des Freibetrags von 100 000 Euro", sagt Schmitz. Sparer mit staatlich geförderter Riester- oder Rürup-Rente sind von den Änderungen nicht betroffen. Die Steuerstundung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bleibt ebenso unberührt. "Um zu erfahren, ob es aufgrund der neuen jährlichen Vorabbesteuerung von Investmentfonds zu einer Steuererstattung kommt, empfehle ich Anlegern zumindest die Probeerstellung einer Steuererklärung. Durch die Verteilung des Sparerfreibetrages auf mehrere Banken kann dieser künftig von Normalanlegern besser genutzt werden", sagt Larisch. Einen Freistellungsauftrag bei allen Depotbanken einzurichten, ist also ratsam.

Ins Rollen kam die ganze Reform wegen der Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds. Auf die Erträge von ausländischen Fonds, die diese wiederanlegen statt sie auszuschütten, hatte der Fiskus bisher keinen direkten Zugriff. Bisher muss das Finanzamt bis zum Verkauf der Anteile warten, erst dann führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Die Abrechnung musste bislang der Anleger mit der Steuererklärung machen, dies erübrigt sich nun. Künftig berechnet die depotführende Stelle eine Vorabpauschale, eine fiktive Steuer, die beim Verkauf der ausländischen Fondsanteile mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet wird. Zur Sicherheit sollten Sparer ihre Unterlagen solange aufbewahren. Bis zu einem Sparerpauschbetrag von 801 Euro sind Kapitaleinkünfte steuerfrei. Generell raten Experten, auf die Kosten zu achten. Die Reform kann zur Verteuerung von Fonds führen, falls Anbieter die Gelegenheit ausnutzen, um mehr Gebühren zu erheben.

© SZ vom 12.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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