Hunde-Haftpflichtversicherung:Schutz mit Selbstbeteiligung

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Wer sich einen Hund anschafft, sollte an eine Hunde-Haftpflichtversicherung denken. Denn nur vorübergehend sind Hunde beim Halter "mitversichert".

Schaden anrichten können selbst Welpen - zum Beispiel, wenn sie im Garten ausbüxen, auf die Straße laufen und eine Massenkarambolage verursachen. Dafür müsste der Hundebesitzer haften (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch).

Es spielt keine Rolle, ob den Halter eine Schuld trifft. Es gilt die so genannte Gefährdungshaftung: Sie tritt schon deshalb ein, weil man einen Hund hält.

Auch wer nur mal mit dem Hund eines anderen Gassi geht oder im Urlaub das Tier hütet und damit die Aufsicht übernimmt, kann in die Haftungsfalle geraten (§ 834 BGB). In den Hunde-Haftpflichtversicherungen ist jedoch üblicherweise die Haftung des - nicht gewerblichen - Hüters mitversichert.

Bei günstigen Anbietern 70 bis 80 Euro

Solche Policen kosten bei günstigen Anbietern etwa 70 bis 80 Euro Jahresprämie. Die Leistung besteht dann darin, dass unberechtigte Ansprüche abgewehrt, berechtigte Ansprüche reguliert werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die dem Tierhalter selbst durch sein eigenes Tier zugefügt werden.

Einige Anbieter verlangen eine Selbstbeteiligung von zum Beispiel 100 oder 250 Euro je Schadenfall. Auf den in der Praxis häufigen Kleinschäden, etwa Reinigungskosten für verschmutzte Kleidung, bleibt der Hundehalter dann sitzen.

Überhaupt keinen Versicherungsschutz erhalten zumeist die Halter von Hunden, die als besonders gefährlich gelten, etwa Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier.

Unlösbares Problem bei gefährlichen Hunden

Andererseits machen einige Landeshundegesetze wie das in Nordrhein-Westfalen für solche Hunde die Haftpflichtversicherung zur Pflicht - was Halter vor ein unlösbares Problem stellen kann.

Für eine kurze Zeit kann Schutz über die Privat-Haftpflichtversicherung bestehen. In dieser Police sind nur Kleintiere eingeschlossen, also zum Beispiel Meerschweinchen oder Katzen, Hunde nicht.

Allerdings sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Privat-Haftpflichtversicherungen eine Besonderheit vor: Neu hinzukommende Risiken sind automatisch mitversichert - ohne dass es dafür einer besonderen Anzeige bedarf (§ 2 Allgemeine Haftpflichtbedingungen).

© SZ vom 29.06.05 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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